Hallo,
ich hoffe hier jemanden zu finden, dessen Partner auch im Ausland länger gearbeitet, dort Steuern abgeführt und auch Elterngeld beantragt hat.
Mein Freund hat von 07/2009 - 08/2010 in Norwegen gearbeitet und dort die - sehr viel höheren - Steuern abgeführt. Nun möchte er in 11/2010 einen Monat Elternzeit nehmen. Bei der Elterngeldstelle hat man mir gesagt, dass zur Berechnung seines Elterngeldes die norwegische Steuer mit abgezogen wird. Die ist ja nun viel höher als die deutsche Steuer. In meinen Augen ist das ungerecht, weil er nichts dafür kann, wenn sein Arbeitgeber ihn nach Norwegen schickt. Das Elterngeld ist mit Abzug der norwegischen Steuer natürlich wesentlich niedriger.
Vom AG hat er zusätzlich eine recht hohe Auslöse bekommen, damit sich der Job überhaupt lohnt. Nur leider wird dieser Posten nicht 'verlohnsteuert', sodass er bei der Elterngeldberechnung rein gar nichts davon hat. Es wird lediglich der mickrige Stundenlohn angesetzt. Prämien, Auslöse und sonstige Boni werden nicht berücksichtigt. Das ist doch ungerecht!!!
Hat jemand Erfahrung damit oder weiß etwas?
Die Elterngeldstelle selbst hat mich mit der Aussage vertröstet, das müsse sich die Chefin selbst ansehen, solche Fälle hat man sehr selten.
Vielen Dank,
Jacqueline
Elterngeld nach Arbeit in Norwegen mit norw. Steuern
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Beitrag von knorpelkirsche8 - 26.09.10 - 12:37 Uhr
Beitrag von susannea - 26.09.10 - 20:16 Uhr
Bisher klingt das für mich noch sehr positiv, denn in vielen Fällen wird ausländisches Einkommen gar nicht berücksichtigt!
Beitrag von knorpelkirsche8 - 26.09.10 - 21:11 Uhr
Naja, ausländisches Einkommen ist es nicht. Er hat deutschen Lohn bekommen mit allen deutschen Abgaben, außer eben der Lohnsteuer. Der Einsatz in Norwegen dauerte 12 Monate, deswegen ist der AG verpflichtet, die Lohnsteuer in Norwegen abzuführen.
Beitrag von susannea - 26.09.10 - 21:15 Uhr
Wenn er entsandt wurde, dann gelten da andere Bestimmungen.
HAst du mal in den Richtlinien nachgesehen, wie das behandelt wird?
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf
Aber das die Lohnstuer natürlich abgezogen wirdie euch tatsächlich abgezogen wurde, ist doch klar.
Ersetzt wird nur das, was ihr an Verlust habt z.T. und nicht das, was ihr hättet haben können!
