Frage Elternzeit, 2 Jahre für den Fall der Fälle?

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Beitrag von kurkuma - 26.09.10 - 13:00 Uhr

Hallo,

hab schon versucht mich hier schlau zu machen aber muss nochmal fragen.

Ich würde gerne 1 Jahr zu Hause bleiben und dann wieder Teilzeit arbeiten.
Ist sinnvoll dann 2 Jahre Elternzeit zu beantragen mit dem Hinweis auf den Wunsch nach Teilzeitarbeit?
Also damit man wenn es nach einem Jahr doch nicht geht (z.B. kein Krippenplatz oder fürs Kind zu schwierig) man das zweite Jahr ranhängen kann?

Und hat man dann immer noch das dritte Jahr in Reserve oder muss man vorher beantragen wann man das nehmen möchte (z.B. wenn Kind in die Schule kommt).

LG

Beitrag von zwillinge2005 - 26.09.10 - 13:24 Uhr

Hallo,

genauso ist es sinnvoll.

Allerdings musst Du damit rechnen, dass Dein AG Dir evnetueöl imzweiten Jahr keine Teilzeit anbietet und Du nicht arbeiten kannst.

Ich hab auch zwei Jahre angemeldet, dann das dritte Jahr drangehängt und nach 2J3 Mon. wieder Teilzeit gearbeitet.

LG, Andrea

Beitrag von kurkuma - 26.09.10 - 14:01 Uhr

und das dritte Jahr, muss ich das jetzt schon beantragen? Also für das Jahr 2017 wenn sie zur Schule kommt ;-) z.B.

oder bleibt mir das erhalten?

Beitrag von zwillinge2005 - 26.09.10 - 14:25 Uhr

Hallo,

wenn Du das dritte Jahr direkt im Anschluss an das zweite nimmst (also dann Elternzeit bis einen Tag vor dem dritten Geb. nimmst) brauchst Du es erst ich glaube 8 Wochen vor dem 2, Geb. bekanntmachen (beantragen ist nicht richtig, da es nicht abgelehnt werden kann).

Willst Du das Jahr auf einen späteren Zeitpunkt übertragen geht das nur mit der Zusstimmung des Arbeitgebers - die hat mir mein AG leider verwehrt.

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 26.09.10 - 20:15 Uhr

Ja, ist sinnvoll.
Lehnt der AG Teilzeit dann ab (wobei er das gleich jetzt bei der ANmeldung machen müßte), dann kannst du ALGI beziehen!