14 Monate Elterngeld

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Beitrag von turbobiene80 - 26.09.10 - 17:13 Uhr

Hallo Leute!

mein ET ist der 22.11.2010.
Meine Große ist dann 3 1/2 Jahre alt. (April 2007)

Da ich, wenn ich wie bei meiner Großen nur 12 Monate Elternzeit beantragen würde, genau in der Vorweihnachtszeit wieder das Arbeiten anfangen müsste, hier aber berufsbedingt aber keinen Urlaub bekäme und das mit einer 1jährigen und mit einer 4jährigen nicht so toll ist ... außerdem isses das erste weihnachten zu viert...

... jedenfalls habe ich vor, 14 monate Elternzeit zu beantragen.

Meine Frage nun:
[b]Wie beantrage ich es im Antrag richtig, sodass ich 14 Monate EG beziehe??[/b]

ich meine, ich könnte zwar auch für 12 Monate den Antrag ausfüllen, aber dann stünde ich 2 Monate ohne Geld da, was es hieße zu überbrücken.
Sinnvolller für mich daher wäre es also, auf 14 Monate zu verteilen.

Geht das überhaupt?
und wenn ja, wie beantrage ich es richtig?

Ich bin verheiratet und es steht nicht zur Diskussion, dass mein Mann ebenfalls Elternzeit beantragt.

Grüße
Katja

Beitrag von claerchen81 - 26.09.10 - 17:30 Uhr

Hi,

man kann nur 12 oder 24 Monate Elterngeld beantragen. Du musst im Zweifel die Summe selbst strecken (dh. monatlich einen gewissen Teil zurück legen).

14 Monate stehen nur Alleinerziehenden zu oder man muss Partnermonate beantragen.

Gruß, C.

PS: ist ansonsten unabhängig von der Elternzeit, die kannst du natürlich so lange wie gewünscht bis 36 Monate beantragen.

Beitrag von turbobiene80 - 26.09.10 - 17:33 Uhr

danke
das dachte ich mir fast, aber wollte sicher gehen

Beitrag von susannea - 26.09.10 - 20:12 Uhr

Doch klar geht es, nur nicht gleichmäßig. Wenn du es nicht selber aufteilen kannst, dann beantragst du einfach nach 10 Monaten, dass die letzten 2 Moante halbiert werden und schon hast du 14 Monate!

Beitrag von susannea - 26.09.10 - 20:13 Uhr

DAs stimmt nicht. Sie kann jede beliebige Anzahl an Monaten splitten, somit kann sie natürlich auch 14 Monate Elterngeld erhalten, aber es ist eben cniht gleichmäßig ausgezahlt!

Beitrag von claerchen81 - 26.09.10 - 22:07 Uhr

Ja, insofern hast du Recht.
Aber das ist sinnfrei, daher habe ich so über die Ecke gar nicht gedacht ;-).
12 Monate beantragen und zurücklegen ist wohl die sinnhaftere Alternative.

Gruß, C.

Beitrag von susannea - 26.09.10 - 22:12 Uhr

DAs kommt sehr darauf an.
In vielen Fällen ja, bist du aber nur über den Elterngeldbezug versichert, dann nein!