bleibt alg 1 anspruch nach 400 euro job?

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Beitrag von engelchen-158 - 26.09.10 - 19:35 Uhr

hallo !!!

hab mal eine frage!
ich hatte vor der geburt meiner tochter einen befristeten arbeitsvertrag. der endete im juni 2009. dann bekam ich 2,5 monate alg1. dannach mutterschutz und nun bin ich bis mai 2011 in elternzeit.
ich möchte gerne auf 400 euro-basis arbeiten gehen.
nun meine frage:

man hat ja nach einem 400 euro job, keinen anspruch auf alg1 weil da nichts einbezahlt wird. mein alter anspruch würde dadurch aber nicht verfallen,oder???
hatte schon mal jemand den fall?

vielen dank für eure infos!!!

lg lene:-D

Beitrag von zubbeline - 26.09.10 - 19:44 Uhr

ich hatte damals bei meinen älteren Kindern, als es noch Erziehungszeit hieß, in der Zeit immer einen Nebenjob, der sogar über 400€ lag, aber unter 15 Std. was jaeigentlich maßgeblich ist.
Als meine Kinder dann in den Kiga kamen, bekam ich dann auch trotzdem ALGI. Der Verdienst aus dem Nebenjob wurde dann aber natürlich, bis auf den Freibetrag abgerechnet.

Beitrag von manavgat - 26.09.10 - 19:55 Uhr

Ich würde den AG des Minijobs bitten, 401 Euro zu zahlen. Das ist für den AG sogar geringfügig billiger. Und der Minijobber und der Angestellt in der Gleitzone haben die gleichen Arbeitnehmerrechte. Das wissen viele Arbeitgeber nicht.

Gruß

Manavgat

Beitrag von susannea - 26.09.10 - 20:10 Uhr

Die Zeit bis dein Kind 3 ist darf ja bei den ALGI Ansprüchen nciht mit berücksichtigt werden (jedenfalls nicht negativ), also kann in der Zeit dein Anspruch nicht verfallen!

Beitrag von goldie99999 - 26.09.10 - 20:29 Uhr

Der Anspruch bleibt 4 Jahre ab Erstbewilligung erhalten! Es handelt sich ja um einen Restanspruch, keine Neubewilligung.

Warum sollte die Zeit bis zum 3. Geb des Kindes nicht berücksichtigt werden? Wäre mir neu... die TE ist ja nicht in EZ.

Beitrag von engelchen-158 - 26.09.10 - 20:46 Uhr

hallo!!!

vielen dank für eure antworten. die frist mit den 4 jahren wusste ich nicht. der 400 euro hat aber keinen einfluss auf den restanspruch????

lg lene

Beitrag von goldie99999 - 27.09.10 - 09:42 Uhr

Nein, hat er nicht.

Ich würde mich rückversichern, dass die Zeiten als Erziehungszeiten gewertet werden. Ich befürchte, durch die Erwerbstätigkeit ist dem eher nicht so.

Beitrag von engelchen-158 - 27.09.10 - 17:29 Uhr

aaaaaaaaaaaaalso hab beim arbeitsamt angerufen. das mit den 4 jahren stimmt. die elternzeit hat da keinen einfluss drauf. es wird zwar nach der elternzeit das arbeitslosengeld neu berechnet aber wenn ein niedrigerer betrag als das ursprüngliche arbeitslosengeld herauskommt wird trotzdem der höhere "normale" gezahlt.

lg lene

Beitrag von susannea - 26.09.10 - 21:16 Uhr

Weil auch Erziehungszeiten (und das sind die Zeiten bis zum 3. LJ) nicht berücksichtigt werden dprfen bei der Berechnugn der Höhe usw. weil du einen Anspruch darauf hast bei deinem Kind zu bleiben!