Höhe Elterngeld, welche Zusatzzahlungen bei 2. Kind??

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Beitrag von binemaja84 - 26.09.10 - 21:30 Uhr

Hallöchen,

wir haben einen 5,5 Monate alten Sohn. Ich habe vor der Entbindung Vollzeit gearbeitet und erhalte nun Elterngeld für 12 Monate.

Wir planen ein 2. Kind... wann genau steht noch nicht fest, da ich eigentlich nächstes Jahr wieder arbeiten wollte. Trotzdem wollen wir uns nicht allzu lange Zeit lassen und die Kinder sollen nicht zu weit auseinander sein.
Allerdings habe ich jetzt gehört, dass wenn man das 2. Kind noch vor dem Geburtstag des 1. bekommt eine Zusatzzahlung erhält...??

Außerdem würde mich mal interessieren wieviel Elterngeld man erhält, wenn man direkt im Anschluss an die Elternzeit wieder schwanger wird...

LG
Bine

Beitrag von susannea - 26.09.10 - 22:19 Uhr

Zusatzahlungen, nämlich den Geschwisterbonus gibts bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes.

Ansonsten werden Monate mit Elterngeldbezug einfach durch andere Monate in der Berechnung ersetzt. Arbeitest du vor und nach dem Elterngeld Vollzeit ist es vollkommen egal wann Kind 2 kommt. Arbeitest du nach dem Elterngeld gar nicht dürfen nur ca. 15 Monate zwischen beiden Kidnern liegen.

Beitrag von windsbraut69 - 27.09.10 - 07:13 Uhr

Ist doch beides bei Dir zu spät?!
Entscheidend bei der Elterngeldberechnung ist aber nicht die Elternzeit, sondern die Monate mit Elterngeldanspruch - also nur das erste Jahr.

Gruß,

W

Beitrag von keks2381 - 27.09.10 - 13:24 Uhr

Hallo,
das ist so nicht ganz richtig

wieviel du bekommst, hängt davon ab, wie schnell du wieder Schwanger bist.

Bei mir ist es so, das mein Sohn bei der Geburt meines 2 Kindes knapp 2 Jahre alt sein wird.

So stehts im Antrag:
Wie hoch waren Ihre Brutto-Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes?
Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit oder auf Grund von Wehr- bzw. Zivildienst weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.


Hab dann auf der Elterngeldstelle angerufen und nachgefragt sieht dann so aus:

Mein Mutterschautz beginnt am 15.11.2010. Das heißt, Elterngeld wird berechnet von November 2009 bis Oktober 2010, es zählen nur volle Kalendermonate (hatte ab Januar 2010 einen Minijob). Da ich aber November und Dezember 2009 noch Erziehungsgeld erhalten habe, werden diese 2 Monate von dem Einkommen berechnet, das ich vor der Geburt ( und Mutterschutz) von meinem ersten Sohn erhalten hab.
Plus Geschwisterbonus 10% vom Elterngeld, mindestens 75 €

Um so früher du also wieder Schwanger bist, um so mehr Monate zählen von vor der Geburt (Mutterschutz) des älteren Kindes. Hoffe Du kannst dem folgen!

LG
Karin

Beitrag von miau2 - 27.09.10 - 13:30 Uhr

Hi,
Geschwisterbonus gibt es bis das erste Kind 3 wird, 10% vom Elterngeld, aber mind. 75 Euro.

Für das Elterngeld werden wieder die 12 Monate vor Beginn vom Mutterschutz herangezogen bzw. das Einkommen in denselben. Ob und wie lange du Elternzeit nimmst ist vollkommen egal.

Das einzige, was interessant wäre sind Zeiten mit Elterngeldanspruch (was ja nicht wirklich etwas mit der Elternzeit zu tun haben muss). Die werden herausgerechnet.

Mal so als Beispiel: Du wirst schwanger, wenn dein erstes Kind knapp 6 Monate alt ist, im Oktober.

Dann beginnt der Mutterschutz z.B. am 1. Juni 2011 (so ungefähr ;-)).

Dann wird für das Elterngeld der Zeitraum Juni 2010-Mai2011 herangezogen.

Elterngeldanspruch hast du z.B. noch bis April 2011 (genaue Daten weißt du natürlich selbst am besten). Der Zeitraum bis April 2011 wird also nicht herangezogen für die EG-Berechnung.

Dafür werden Monate von vor der ersten Geburt herangezogen, also mit deinem damaligen Einkommen. Dann noch Mai 2011 mit 0 Euro dazu - und das ganze durch 12 ergibt die Berechnungsgrundlage. Plus Geschwisterbonus.

Je nachdem, wie viel später du schwanger wirst werden entsprechend mehr Monate mit 0 eingerechnet (es sei denn natürlich, dass du wieder arbeitest) und entsprechend weniger fallen wegen Elterngeldanspruch aus der Berechnung raus und werden mit früheren Zeiten ersetzt.

Ein Zuschlag den es geben würde wenn man das zweit vor dem 1. Geburtstag vom ersten bekommt wäre ja eh hinfällig für dich. Was evtl. verwechselt wurde: wenn man es schafft, dass der neue Mutterschutz innerhalb des Elterngeldanspruchs vom ersten Kind beginnt (also zwei Kinder innerhalb von knapp 14 Monaten) bekommt man noch einmal das gleiche Elterngeld - Grund siehe oben.

Viele grüße
Miau2

Beitrag von susannea - 27.09.10 - 17:32 Uhr

Es reicht auch wenn der Mutterschutz im nächsten Kalendermonat beginnt ;)

Außerdem ist es dann mit dem Geschwisterbonus sogar mehr Elterngeld ;)