Steuerklassen zum 01.01.2011 wechseln

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Beitrag von benita2020 - 27.09.10 - 08:36 Uhr

Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar bin ich schwanger und habe voraussichtlichen ET am 09.01.2011.

Mein Mann und ich haben momentan noch die Steuerklassen 4/4, möchten dann zum 01.01.2011 wechseln, er in 3 und ich in 5.
Ich weiß dass ich die Änderung jetzt beim Finanzamt beantragen muss, aber wie?
Ich habe ein Formular gefunden auf deren Homepage aber dort steht kein Datum zu dem gewechselt werden soll..

Oder könnte ich theoretisch noch im Dezember zum momentan noch zuständigen Amt mit meiner 2010er Karte und die Änderung für den nächsten 1. beantragen?

Wie ist das dann mit dem Arbeitgeber, kriegt dieser automatisch vom Finanzamt die Info, dass die Steuerklasse gewechselt wurde?

Wie teile ich dann nach der Geburt mit, dass der Kinderfreibetrag erhöht werden muss?

Beitrag von brummel-baer - 27.09.10 - 08:54 Uhr

Hallo,

Du gehst mit den Lohnsteuerkarten für 2011 (falls bereits vorhanden, sonst mit denen von 2010) zum Finanzamt oder zur Gemeindeverwaltung (bitte vorher nachfragen) und lässt die Lohnsteuerklasse abändern. Der Rest läuft automatisch.

Gruß
BB

Beitrag von benita2020 - 27.09.10 - 09:10 Uhr

Es gibt ab 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr.. Daher die Frage, vorher war mir der Ablauf bekannt nur jetzt steh ich auf dem Schlauch..

Beitrag von jesenja - 27.09.10 - 08:55 Uhr

guten Morgen,

die Steuerklasse wechselst du nicht beim Finanzamt sondern beim Einwohnermeldeamt, welches dir auch die Lohnsteuerkarten zuschickt.

Bei uns werden die Lohnsteuerkarten für das Folgejahr bereits ab Oktober verschickt. sobald du diese hast gehst du damit zum Einwohnermeldeamt und lässt die Eintragungen ändern.

Hoffe konnte dir helfen.

GLG

Beitrag von benita2020 - 27.09.10 - 09:10 Uhr

Wenn's denn so einfach wäre.. Es gibt ab 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr, das habe ich auch erst vor kurzem erfahren als ich beim Einwohnermeldeamt nachfragte.. Dafür ist jetzt das Finanzamt zuständig..

Generell sehr toll, da kriegt man auf Email Anfrage keine Antwort und anstatt der drei km zum Einwohnermeldeamt darf ich dann jetzt 35km zum Finanzamt gurken...

Beitrag von kati543 - 27.09.10 - 09:24 Uhr

Wechsel es lieber noch dieses Jahr. Für 01.01. wird eh ein riesiges Chaos vorausgesagt wegen der Umstellung.

Beitrag von benita2020 - 27.09.10 - 09:32 Uhr

Das hatte ich mir auch schon überlegt, zum 01.12 zu wechseln, weil ich ja ab Ende Nov. eh im Mutterschutz bin und lt. meinem Arbeitgeber hat das keinen Einfluss auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes..

Ich frage mich nur, ob ich dann mit ner dicken Steuernachzahlung rechnen darf, weil ich dann ja besteuert werde als wenn ich das ganze Jahr Stkl. 5 hätte und mein Mann für die 3.. Und ich verdiene brutto ca. 500€ mehr als er.. Wenn ich das nur irgendwie nachrechnen könnte, denn normalerweise bekommen wir jedes Jahr so knapp 1.000€ Lohnsteuer zurück gezahlt

Beitrag von zwillinge2005 - 27.09.10 - 11:13 Uhr

Hallo,

es ist völlig wurscht! Vom Mutterschaftsgeld wird keine Steuer abgezogen und Ihr werdet doch eh gemeinsam veranlagt. Also bleibt die Gesamtsteuerlast identisch. Also werdet Ihr die gleiche Rückzahlung bekommen.

LG, Andrea

Beitrag von benita2020 - 27.09.10 - 12:02 Uhr

ist das tatsächlich so, dass es letztendlich egal ist ob 3/5 oder 4/4, dann spar ich mir den ganzen Kram und wechsel zum 01.12 dann habe ich es einfacher..

Beitrag von kati543 - 27.09.10 - 13:52 Uhr

Meine Rede ;-)
Informiere dich aber unbedingt vorher, ob du noch zum 01.12. wechseln kannst. Ich glaube der Wechsel muß spätestens im November sein.