Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen...
Mom befinde ich mich noch in Elternzeit, ab 1.11. werde ich bei meinem alten AG für 25 Std/Woche wieder anfangen, für 15-16 Std pro Woche möchte ich noch bei einem anderem AG arbeiten und möchte dies gerne als Nebengewerbe betreiben.(Management) Sieht das FA dies als Scheinselbstständigkeit? Ich mache ab und an noch ein paar Sachen für eine Werbeagentur, da würde ich auch Rechnungen schreiben, wäre es so ok? Oder macht das FA Probleme. Würde sehr ungern in Steuerklasse 6 gehen.
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Nebengewerbe
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Beitrag von mandy0609 - 27.09.10 - 09:40 Uhr
Beitrag von cherry19.. - 27.09.10 - 12:44 Uhr
Wenn du ein Nebengewerbe betätigst, solltest du es auch als solches anmelden. Sofern es kleine Beträge sind, kannst du es ja so machen, dass du ohne Umsatzsteuer arbeitest. Aber einfach so machen und nicht anmelden, geht nicht. Ob du dazu Steuerklasse ändern musst, weiß ich nicht.
Beitrag von manavgat - 27.09.10 - 13:36 Uhr
Du machst hier einen Denkfehler!
Am Ende des Jahres musst Du eine Steuererklärung machen. Die Summe der zu zahlenden Steuer ist unabhängig von der Steuerklasse. Die Steuerklasse beeinflusst nur, was Du sofort netto hast. Je nach Kombination muss dann nachgezahlt werden oder man erhält was zürück.
und ja, es wäre scheinselbstständig.
Gruß
Manavgat
