Hilfe bitte. Wann kündigen?

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Beitrag von jumarie1982 - 28.09.10 - 10:07 Uhr

Hallo!

Ich habe eine dringende Frage, und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Zum Thema:
Ich bin noch bis zum 30.09. in Elternzeit.
Hatte vorher einen Vollzeitjob und sollte am 01.10. in meiner alte Firma halbtags wieder einsteigen.
Nun bekam ich eben (#aerger) Bescheid, dass es nichts wird. Sie sind noch in Insolvenz und wollen solange niemanden einstellen. Meinen alten Job werden sie mir kündigen.

Nun habe ich 3 Monate Kündigungsfrist und bisher offiziell nichts von ihnen gehört (die Info kam 'privat' von meinem alten, mir wohlgesonnenen Chef).

Meine Frage: WANN muss ich spätestens die Kündigung von der Firma in den Händen halten, damit sie mir fristgerecht zum 31.12.2010 kündigen können?

Sie sind nicht die schnellsten und so spekuliere ich verständlicher Weise darauf, dass sie das verpennen und ich vielleicht im Januar noch bezahlt werde und so einen Monat mehr Zeit habe, mir eine neue Stelle zu suchen.

Muss die Kündigung am Donnerstag hier sein?

DANKE & LG
Jumarie

Beitrag von kathi.net - 28.09.10 - 10:26 Uhr

Hast du denn schriftlich, dass du nach der Elternzeit halbtags arbeiten kannst? Ansonsten würde ja dein "alter" Vollzeit-Vertrag wiederaufleben. Das heißt, sie stellen dich ja nicht neu ein.
Und so lange du keine schriftliche! Kündigung hast, läuft der Vertrag. Was steht denn darin zu den Fristen?

LG Kathi

Beitrag von jumarie1982 - 28.09.10 - 10:57 Uhr

Huhu, #danke erstmal für die Antwort.

Nein, schriftlich habe ich natürlich nichts.
In meinem alten Vertrag steht eine Frist von 3 Monaten.

Beitrag von windsbraut69 - 28.09.10 - 11:12 Uhr

Dann wirst Du zum 1.10. aber auch Vollzeit arbeiten müssen!

LG

Beitrag von kathi.net - 28.09.10 - 11:14 Uhr

Na dann wirst du ab 01.10. Vollzeit arbeiten müssen.

Beitrag von jumarie1982 - 28.09.10 - 11:59 Uhr

#rofl
na darauf bin ich selbst auch gekommen #rofl

Meine Frage war ja auch nur, WANN sie mir spätestens kündigen müssen, das weiss ich jetzt inzwischen auch.

#danke

Beitrag von kathi.net - 28.09.10 - 12:08 Uhr

Na drei Monate zum ....... je nachdem, wie es in deinem Vertrag formuliert ist. Drei Monate zum Ende eines Kalendermonats z.Bsp. heißt die Kündigung zum 31.12. muß bis 30.09. zugegangen sein.

Beitrag von jumarie1982 - 28.09.10 - 13:08 Uhr

#danke dir.

Wusste nicht, ob es da so eine Regelung gibt, wie bei Mietverträgen (Zeit bis zum 3. Werktag des Folgemonats).

Beitrag von ankahi - 28.09.10 - 15:49 Uhr

Hallo Jumarie.

"Muss die Kündigung am Donnerstag hier sein?"

Du bist bis einschließlich Donnerstag (30.09.) noch in Elternzeit.

Dann kann Dir doch eigentlich vor Freitag (01.10) gar nicht rechtmäßig gekündigt werden!?

Oder gibt es da eine Sonderregelung auf Grund der Insolvenz?

Wirst Du denn am Freitag Deinen alten Vollzeitjob wieder antreten?

Liebe Grüße!
ankahi