100000 von fragen

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Beitrag von konna - 28.09.10 - 10:33 Uhr

hallo alle zusammen!

ich hätte mal ein paar fragen vll kann mir jemand antwort geben...

dank meines ex-mannes musste ich jetzt privatinsolvenz anmelden,mein ex bezahlt den mindestunterhalt für unsere tochter(5jahre alt) von 225 euro.
er war eine zeitlang arbeitslos und ich weiss das er sich jetzt seit einiger zeit selbständig gemacht hat als versicherungsmensch.wir haben nur über sms kontakt was aber nicht an mir liegt.jeder versuch mit ihm persöhnlich zu sprechen ist gescheitert.er lebt in einer neuer beziehung und sie geht auch arbeiten.
alle kosten wie kindergartenbeitrag,mittags und frühstücksgeld,tagesmutter(da ich auch berufstätig bin)usw bezahle ich.
meine fragen:

-habe ich ein anspruch auf mehr kindesunterhalt?
-wo kann ich dies beantragen bzw erfragen?
-muss der kindergartenbeitrag von beiden elternteilen bezahlt werden?
-kann man von den kindergartenbeiträgen befreit werden wenn man in privatinsolvenz getrieben wird?

es geht mir nicht darum das ich meinem ex irgentwie ein pinnen will,aber wenn man jeden monat gucken muss was man seinem kind zu essen auf den tisch bringt ,oder immer wieder seinem kind sagen muss:sorry süsse diesen monat kann ich dir wieder kein fahrrad kaufen,oder in den freizeitpark dann finde ich es nur gerecht wenn der vater für sein kind mehr zahlen muss anstatt sich einen neuen merceds zu kaufen oder 3 mal im jahr in den urlaub fährt.



lg konna

Beitrag von swety.k - 28.09.10 - 10:37 Uhr

Hallo Konna,

wieso ist Dein Ex Schuld, wenn Du Privatinsolvenz anmelden mußt? Versteh ich grad nicht.

Ansonsten empfehle ich Dir, Dich ans Jugendamt zu wenden. Die können Dir bei allen Fragen weiterhelfen.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von konna - 28.09.10 - 11:02 Uhr

hallo swety


ich hatte einen kleinkredit von 5000 DM und mein ex angeblich einen von 10000 DM(hinterher hat sich rausgestellt das es 45000 DM waren)so naiv wie ich bin habe ich mich darauf eingelassen das wir unsere konten zusammen legen und auch unsere kredite.ich dachte mir 15000 zahlen wir locker zusammen ab da wir beide beruftätig waren und auch nicht schlecht zusammen verdient haben.kurz vor unserer hochzeit hat mein ex seinen rausschmiss aus der firma provoziert und mir erzählt das die firma zu macht. das hab ich ihm natürlich geglaubt.nach unserer hochzeit bin ich weiter voll arbeiten gegangen und wollte den hausmann spielen,war auch noch ok,ich hab n sicheren job und kann uns 3 ernähren.
nur er war ständig in spielhallen und nicht zuhause mit dem kind!!!
die finanzen und die verwaltung davon habe ich ihm überlassen,aber nach einer zeit habe ich dann doch mal nachgefragt wie weit der kredit nun bezalht ist weil wir ja schliesslich schon 5 oder6 jahre dafür bezahlt haben jeden monat fast 700 euro.
da kam er ins schwitzen und sagte das das noch dauern würde ,da ich mir aber unsicher war hab ich bei der bank nachgefragt und rausbekommen das ER eben nicht 10000 sondern 45000 an schulden hatte.ich wollte das konto wieder trennen da er mich halt belogen hat. nun soll ich seine schulden von noch 23000 zahlen,seine anwaltskosten.
und das sehe ich nicht ein

Beitrag von kathi.net - 28.09.10 - 11:21 Uhr

Du hast den Kredit unterschrieben und nicht gewußt über welche Höhe? Sorry, das glaub ich nicht. #schock Und wenn doch, dann ist das ziemlich hohes Lehrgeld, was du jetzt zu zahlen hast.#zitter

Zum Unterhalt: wende dich ans JA. Dir rechnen dir den Unterhalt aus.

LG Kathi

Beitrag von konna - 28.09.10 - 11:29 Uhr

nein ich habe keinen kredit unterschrieben....
als wir unsere konten zusammengelegt haben waren es ja insgesammt 15ooo das wusste ich und habe auch unterschrieben.
aber als wir verheiratet waren hat er sich noch einen aufgenommen wo ich NICHTS mit unterschrieben habewas ich auch beweisen konnte,aber das gericht hat entschieden das ich diese schulden bezahlen soll.
die aussage des richters war das eine person nicht soviel ausgeben kann. ich könnte sogar beweisen das er das geld verspielt hat wenn die damen von der spielhalle aussagen würden.

Beitrag von mamavonyannick - 28.09.10 - 11:35 Uhr

Und warum hast du gegen diesen Richterspruch nicht Einspruch eingelegt?#kratz

Beitrag von konna - 29.09.10 - 16:42 Uhr

das habe ich jetzt 3 jahre lang versucht.ich weiss das sich das alles komisch anhört aber so isset leider nunmal.ich frag mich mitlerweile nicht mehr was wir für gesetzte haben.

naja trotzdem danke für all die antworten an alle

Beitrag von windsbraut69 - 28.09.10 - 11:51 Uhr

Komische Geschichte.

Beitrag von kathi.net - 28.09.10 - 12:00 Uhr

"nein ich habe keinen kredit unterschrieben....
als wir unsere konten zusammengelegt haben waren es ja insgesammt 15ooo das wusste ich und habe auch unterschrieben."

Na hast du jetzt was unterschrieben oder nicht? Wenn du nichts unterschrieben hat, wer will denn dann auf welcher Grundlage Geld von dir? #kratz

Beitrag von nick71 - 28.09.10 - 13:05 Uhr

"aber das gericht hat entschieden das ich diese schulden bezahlen soll.
die aussage des richters war das eine person nicht soviel ausgeben kann."

Irgendwie komm ich grad nicht so ganz mit. Mal abgesehen davon, dass sich das per se sehr unglaubwürdig anhört...warum sollst du Schulden deines Mannes ALLEINE abzahlen, wenn der Richter meint, dass eine Person alleine das Geld nicht ausgegeben haben kann? Wo ist dein Mann da in die Rückzahlungsverantwortung genommen worden?

Beitrag von sassi31 - 28.09.10 - 12:56 Uhr

Solche Geschichten hören sich immer haarsträubend an, aber ich könnte dir auch so eine erzählen. Betrifft aber nicht mich persönlich (hab noch nie auch nur mein Konto überzogen), sondern eine ehem. Freundin. Da ist allerdings der Ex-Mann der Dumme, der die ganzen Schulden abzahlen darf.

Beitrag von windsbraut69 - 28.09.10 - 11:23 Uhr

Das kann ja nicht ganz passen - wenn Ihr die Kredite "zusammen gelegt" habt, hast Du dafür ja einen Vertrag unterschrieben. Da wird eine Summe drin gestanden haben...

Kindergartengebühren sind übrigens einkommensabhängig, da ist Deine finanzielle Situation also berücksichtigt.

Gruß,

W

Beitrag von mamavonyannick - 28.09.10 - 11:33 Uhr

"Kindergartengebühren sind übrigens einkommensabhängig, da ist Deine finanzielle Situation also berücksichtigt."

Das stimmt nicht immer. Wir zahlen die Kitagebühren in Abhängigkeit von der Betreuungszeit. Wieviel wir verdienen ist nicht von Bedeutung.

vg, m.

Beitrag von windsbraut69 - 28.09.10 - 11:50 Uhr

Hast Recht, ist regional unterschiedlich.
Dann gibt es für Geringverdiener aber die Möglichkeit der Bezuschussung übers Jugendamt, oder?

Gruß,

W

Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.09.10 - 12:32 Uhr

Hallo

Bis 130000 Euro im Jahr zahlt man bei uns keine Gebühren.

Ab dann abhängig vom Einkommen und der Betreungszeit.

Bianca

Beitrag von vwpassat - 28.09.10 - 12:04 Uhr

Soll man nun lachen oder heulen über soviel Naivität?

Ich kann Dir die Geschichte nicht recht glauben.

Beitrag von swety.k - 28.09.10 - 12:50 Uhr

Und wieso hast Du bei der Bank nicht gefragt, wie hoch der Kredit ist, den Du da abzahlen mußt? Also ehrlich, ich liebe meinen Mann sehr, aber ich würde nicht blauäugig seine Schulden übernehmen, wenn ich nicht mal genau wüßte, wie hoch die sind!

Mag sein, daß Du es nicht einsiehst, daß Du die Schulden zahlen mußt, aber wenn Ihr einen gemeinsamen Kredit aufgenommen habt, haftet Ihr als Gesamtschuldner. Das heißt, jeder von Euch haftet für den gesamten Kredit. Die Bank kann also den ganzen Betrag von Dir fordern. Das hast Du wohl so unterschrieben.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.09.10 - 10:39 Uhr

Hallo

Lass übers Jugendamt oder Anwalt sein Einkommen überprüfen.
Danach wird dann der Unterhalt berrechnet.

An den Kindergartenkosten muss er sich, wenn er kann, beteiligen. Das must du aber unter Umständen einklagen.

Bianca

Beitrag von manavgat - 28.09.10 - 13:50 Uhr

Stell einen Antrag beim Jugendamt auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten.

Gruß

Manavgat

Beitrag von zimose - 29.09.10 - 11:39 Uhr

Hallo
wenn du Privatinsolvenz bist, kann ich mir gut vorstellen, dass z. B. der Kindergartenbetrag vom Jugendamt bezahlt wird. Frag da mal nach. Was den Unterhalt angeht, kommt es drauf an, was dein Ex verdient. Danach richtet sich duie Höhe und nicht was du für Ausgaben hast. Es gibt Ausnahmen, die man anrechnen kann, z. B. Zahnspange...!Beim Unterhalt musst du dich auch ans Jugenamt wenden.

Vielleicht kannst du ja auch Wohngeld beantragen.

Also lass deb Kopf nicht hängen und schau nach vorn.

LG Simone