Hallo,
ich habe eine ganz spezielle Frage:
Ich weiß, dass wenn ich innerhalb des Elterngeld-Bezugszeitraumes von einem Jahr ein weiteres Kind bekomme, erhalte ich mein Elterngeld noch auf der Grundlage meines Einkommens vor der Geburt des Ersten Kindes.
Ich habe allerdings (da mein Elterngeld recht hoch ist), dieses auf 2 Jahre gestreckt.
Frage: Darf ich dann innerhalb von 2 Jahren das nächste Kind bekommen, sodass man das NEttoeinkommen von früher heranzieht???
Wenn das nämlich so ist, will ich keine Zeit verschwenden 
Immerhin wäre das eine sehr große Hilfe, wenn man nicht plötzlich auf den Mindestsatz abrutscht oder zwischendurch nochmal arbeiten gehen muss.
Ich habe großes Interesse, meinem Chef später nicht wieder nach einem Jahr sagen zu müssen: "Ups schwanger..."
Daher würde ich am liebsten meine Familienplanung nah beieinanderlegen!
DAnke!!!!!
Elterngeld für Kind Nr. 2 - Frage!
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Beitrag von sanara200 - 28.09.10 - 14:27 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 28.09.10 - 14:36 Uhr
M.W. nein, die zwei Jahre beziehen sich ausschließlich auf die Auszahlung und haben mit der Berechnung nichts zu tun. Sonst wär das ja mal ein dicker Vorteil der 2jährigen Auszahlung.
Geld ist aber nicht alles.
Für die Kinder ist es toll, wenn sie nahe beieinander sind, und für Dich ist es nach einer sehr anstrengenden Anfangsphase auch wesentlich leichter, wenn die Kinder altersgemäß ähnliche Interessen haben.
Außerdem steht zu befürchten, je länger Du wartest, umso mehr beschneidet unsere tolle Regierung die Leistungen...
LG
Beitrag von windsbraut69 - 28.09.10 - 14:38 Uhr
"Frage: Darf ich dann innerhalb von 2 Jahren das nächste Kind bekommen, sodass man das NEttoeinkommen von früher heranzieht??? "
Antwort: NEIN - der Auszahlungsraum ist unerheblich. Es zählt der Anspruchszeitraum.
LG
Beitrag von susannea - 28.09.10 - 14:52 Uhr
ICh weiß gar nicht, wer immer diesen Blödsinn mit innerhalb verbreitet.
Um ohne zu arbeiten das volle Elterngeld zu erhalten (so wie beim 1. Kidn) können ca. bis zu 15 Monate zwischen beiden Kindern liegen.
Egal wie man auszahlen läßt. Nur bei Beamten ist es weniger!
Beitrag von sanara200 - 28.09.10 - 15:08 Uhr
Vielen Dank. Das hat mir geholfen!
Auf jeden Fall werde ich wohl nicht lange warten mit dem nächsten Kind, egal wie das mit dem Elterngeld letzendlich ist. Wäre nur auf rein finanzieller Ebene "lohnenes"wert gewesen.
Dann habe ich das mit dem Anspruchszeitraum und Bezugszeitraum jetzt auch verstanden.
Auch innerhalb von 15 Monaten wird es mir nicht mit dem nächsten Kind gelingen, da ich einen Kaiserschnitt hatte und sowieso wenigstens ein Jahr warten will, bevor ich wieder schwanger werde.
Daher ist das ganze für mich dann auch soweit vom Tisch. Man kann wirklich nur hoffen,d ass der MIndestsatz erhalten bleibt!!! Für Hartz-IV-Empfänger wurde er ja schon gestrichen. Das kann ja heiter werden!!
Viele Grüße!
Beitrag von wemauchimmer - 28.09.10 - 15:33 Uhr
Naja, ganz so tragisch ist es ja nicht. Es zählen ja immer die letzten 12 Monate vor Geburt ohne Mutterschaftsgeld/Elterngeldbezug und ohne schwangerschaftsbedingte Mindereinnahmen. Das heißt, wenn Du über diesen Abstand von 14/15 Monaten rauskommst, sinkt dieser Durchschnittsverdienst mit jedem Monat ein bisschen und erst nach weiteren 12 Monaten ohne Verdienst bist Du wirklich beim Mindestsatz angekommen.
Und dann gibts ja auch noch den Geschwisterbonus (10% / 75€).
LG
Beitrag von lisasimpson - 28.09.10 - 17:14 Uhr
für die berechnung von Eg sind zeite ndes Mutterschutzes und des Elterngeldbezuges im anspruchszeitraum unschädlich.
ansonsten setzen sich die 12 monate immer aus der zeit vor dem 2. muschu und den fehlenden monaten aus der zeit vor dem ersten Muschu zusammen
lisasimpson (bei mir warn es 18 monate zwischen den kindern- mit wurden daher 4 monate mit dem einkommen nach der zeit des EG anspruches und die restlichen monate mit dem vollzeitgehalt vor dem Mutterschutz angerechnet)
