Hallo zusammen,
man lese:
http://www.vatersein.de/images/_VS/Anlage1_kompakterZwischenbericht_29062010-final.pdf
Komisch, diese Studie fristet ein recht verborgenes Dasein, und zwar offenbar deshalb, weil in den mütterlichen Ablehnungsgründen ggü einer gemeinsamen elterlichen Sorge nichts vom 'Kindeswohl' zu erkennen ist.
MfG Krypa
Studie zur elterl. Sorge: Zwischenbericht
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Beitrag von krypa - 29.09.10 - 06:52 Uhr
Beitrag von zenturio - 01.10.10 - 19:46 Uhr
Die Ursache aller Probleme im Bezug auf elterliche Sorge im deutschen Familienrecht liegt für mich in diesem Satz:
"Prinzipielles Anliegen des Gesetzgebers ist es, dem Kindeswohl Rechnung zu tragen, indem der Konsens der Eltern zur Voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht gemacht wird."
Es ist völlig unabhängig davon, ob es sich um Fälle ehelicher oder unehelicher Kinder handelt. Die Konsens(un)fähigkeit der Eltern wird bewußt von entziehenden Elternteilen hervorgerufen und als taktisches Mittel eingesetzt, um bei den maßgeblichen Entscheidungsträgern Zweifel am Sinn der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Umgang mit dem nicht-betreuenden Elternteil zu schüren.
Das funktioniert so gut, dass Gerichte sogar dann Kontakte zwischen dem Kind und dem nicht-betreuenden Elternteil aussetzen, wenn durch Gutachten belegt ist, dass der betreuende Elternteil nicht zum Konsens bereit ist, für das Kind aber bei fortgesetzten Umgangskontakten mit negative Folgen DURCH DEN BETREUENDEN ELTERNTEIL zu rechnen sei.
Im Sinne des Kindes entschieden und da sich solche Entscheidungen ja herum sprechen, werden viele andere auf den Zug aufspringen.
