Hallo zusammen,
wir hatten gestern eine hitzige Diskussion im Bekanntenkreis.
Es wurde folgende Behauptung aufgestellt:
Mal angenommen, ein Paar möchte zusammen ziehen. Beide zusammen liegen deutlich über der Grenze, bei der ein WBS ausgestellt werden kann. Also beantragt einer von beiden den WBS und zieht in die geförderte Wohnung ein. 2 - 3 Monate später kann der Partner "offiziell" dort mit einziehen, ohne das es Probleme gibt, der WBS entzogen wird, etc. ?!?!
Mal davon abgesehen, dass es ja eindeutig Betrug ist, kann man das in der Realität wirklich so handhaben?
LG
mini-sumsum
Für WBS nur von Belang, wer zu Beginn einzieht?
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Beitrag von mini-sumsum - 29.09.10 - 09:27 Uhr
Beitrag von goldtaube - 29.09.10 - 10:23 Uhr
Es ist kein Problem, das der Partner dort einzieht.
Wenn man in eine Wohnung gezogen ist mit WBS muss man nicht ausziehen, wenn man später ein höheres Einkommen hat. Unabhängig davon ob dies durch Zuzug eines Partners geschieht oder dadurch das man selber ein höheres Einkommen hat.
Bei zu hohem Einkommen kann es aber passieren, dass man eine Fehlbelegungsabgabe zahlen muss. Diese wird in den meisten Bundesländern fällig.
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=614
