hallo
mein sohn ist jetzt 6 jahre alt.seit februar zahlt der KV keinen unterhalt mehr und ich weiss lansam nicht mehr weiter,weil mir das geld hinten und vorne fehlt.hab mich schon ans jugendamt ewendet aber die werden auch nicht tätig.jetzt habe ich mir einen termin beim anwalt gemacht,dieser sagte mir aber gleich dass ich den schriftverkehr zwischen anwalt und KV selbst zahlen muss und das zwischen 300-500 euro sein können.bisher bin ich davon ausgegangen da es ja geld für meinen sohn ist,das ich im namen meines sohnes das geld einfordere und die gebühren der KV zahlen muss.
hat jemand erfahrung in so einer sache und kann mir tipps geben?
vielen dank im vorraus.
lg dani
keinen unterhalt vom KV.wer zahlt anwalt?
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Beitrag von danibonn - 29.09.10 - 09:39 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 29.09.10 - 09:42 Uhr
Grundsätzlich ist es so, dass der Auftraggeber auch die Anwaltskosten zahlen muss. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen.
Beitrag von dt1106 - 29.09.10 - 09:46 Uhr
Hallo Dani,
kannst du dir denn nicht beim Gericht einen Beratungskostenhilfebescheid holen? Hast du so ein hohes Einkommen?
Ich arbeite beim Rechtsanwalt. Und wir schicken unsere Mandanten mit ihrer Verdienstbescheinigung bzw. Alg I oder II Bescheid zum Amtsgericht. Dort können sie sich einen Beratungskostenhilfebescheid holen. Diesen geben die Mandanten bei uns ab und müssten nur noch einen Eigenanteil von 11,90 € bei uns bezahlen. Den Rest für die Beratung rechnen wir dann mit dem Amtsgericht ab.
LG Diana
Beitrag von danibonn - 29.09.10 - 10:01 Uhr
vielen dank für die antworten.man sagte mir das prozesskostenbeihilfe nur in kraft tritt wenn es zu einer klage kommt,und das ist ja noch nicht raus.
ich habe ar kein einkommen,lebe aber auch nicht von der ARGE.bin hausfrau und mein lebensgefährte geht arbeiten.
Beitrag von ppg - 29.09.10 - 10:21 Uhr
Das ist auch fast richtig - PKH erhlält man nur, wenn die Klage auch Aussicht auf Erfolg hat.
Ist das in Eurem Fall nicht gegeben, z.B. weil der KV ALG II erhält, mußt Du entweder alles selber zahlen oder ( vernünftigerweise ) nicht klagen.
Hast Du keinen Anspruch auf UVG?
Ute
Beitrag von manavgat - 29.09.10 - 13:56 Uhr
Das ist die Schweinerei! dass die Mütter den Anwalt finanzieren müssen, obwohl der Unterhalt dem Kind zusteht.
Ich würde Dir empfehlen, die örtlichen Frauenorganisationen nach einer Anwältin! zu fragen, die für PKH die Sache betreibt. Und dann immer auf die 12. titel besorgen (wenn Du noch keinen hast), Pfändung von Lohn, Mietkaution, Taschenpfändung etc. notfalls Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung. Das ganze Programm.
Eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung kannst Du ohne Anwältin auf jeder Polizeidienststelle stellen. Das macht ihm Feuer unter dem A...h. Sag: Anwalt kann ich mir nicht leisten, damit sie nicht auf die Idee kommen, dich wieder wegzuschicken. Polizei spart sich die Arbeit manchmal ganz gerne.
Gruß
Manavgat
Beitrag von danibonn - 30.09.10 - 12:55 Uhr
hey
lieben dank für deine antwort,klingt gut.er jammert er kann seine miete nicht zahlen und ich steh da mit meinem kind und kann nix mehr zahlen.ist es nicht so dass unterhalt auch vor miete usw. geht?
