Halli Halllooooo
Meine Freundin hat seit 01.09.2010 nen 400€ Job im Einzelhandel.
Nun hat Sie heute Ihren 1 "Lohn" bekommen.
Für Oktober wurde nun voll 400€ (inkl. abzug Freibetrag) angerechnet. Die 400€ bekommt sie aber erst ende Oktober.
Besteht die Möglichkeit das Sie ne art Überbrückungsgeld bekommt? Da Miete etc ja auch fällig wären.
Oder nen Darlehn oder irgentwas in der Art?
Weis jemand Bescheid?
Danke liebe Grüße
mama2003-2009
Alg2 Überbrückungsgeld gibt´s da ne Möglichkeit
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Beitrag von mama2003-2009 - 29.09.10 - 11:13 Uhr
Beitrag von ppg - 29.09.10 - 11:21 Uhr
Wovon hat sie denn bislang gelebt?
Ute
Beitrag von mama2003-2009 - 29.09.10 - 11:34 Uhr
Hallo
Achso bisher bezog sie NUR ALG2.... (+Unterhalt,Kindergeld)
Beitrag von ppg - 29.09.10 - 11:57 Uhr
Und da hat sie sich zu früh abgemeldet, oder?
Sie hat weiterhin Anspruch auf ALG II - beim Gehalt gilt das Zuflußprinzip, außerdem werden Gehaltzahlung rückwirkend gezahlt und ALG II in Vorraus.
Mir wurde damals sehr deutlich von meiner SB gesagt, das ich mich erst abmelden soll, wenn das erste Gehalt kommt. Auch wenn es böse Briefe gibt. Die Überzahlung dann zurückzahen, Fall erledigt.
Ute
Beitrag von mama2003-2009 - 29.09.10 - 12:22 Uhr
Na klar hat sie es sofort bei Arbeitsantritt gemeldet.... so kenne ich das auch, hätte sie es zu spät gemeldet könnte man ihr wieder vorwerfen sie wollte vielleicht was "unterschlagen" richtig heute kam das geld für september aber nur 110€ und 400€(inkl der abzüge) wurdne ihr angerechnet für oktober.... und nun fehlen ihr ja die 290€ die sie weniger hat und daher unsere Frage -kann sie denn übergangsgeld beantragen?
Beitrag von ppg - 29.09.10 - 12:27 Uhr
Ja, sie kann und muß sogar ALG II beantragen.
Nur die Bearbeitung dauert eben, darum hat mir meine SB dringend an Herz gelegt, mich erst dann abzumelden, wenn auch Gehalt fließt, denn sonst hat man erstmal einen Monat wo man nichts hat. Daher lieber die Überzahlung zurückzahlen.
LG Ute
Beitrag von mama2003-2009 - 29.09.10 - 12:32 Uhr
Hallo
Sie bezieht ja noch egänzendes ALG2 nur halt weniger und Ihr fehlen die 290€ eben ob sie dafür eben noch was beantragen kann wegen Miete etc.
Beitrag von ppg - 29.09.10 - 12:43 Uhr
Ja, klar, da muß sie die Belege vorlegen und neu berechnen lassen - aber das dauert auch so 3-4 Wochen.
D.h. erstmal muß sie sich das Geld wohl privat bei Familie und Freunden leihen, damit sie über die Runden kommt.
Es ist wirklich schlecht geregelt, der Übergang in Arbeit....
Ute
Beitrag von yanis82 - 29.09.10 - 21:32 Uhr
Hallo,
gerade bei Nebenjobs ziehen wir auch immer zum Monatsanfang die vollen 400 € ab (es fehlen ihr aber nur 240 €, nicht 290 €). Das ist nunmal das Zuflussprinzip und vollkommen korrekt.
In "meiner ARGE" haben wir Sachbearbeiter die Anweisung, vor Vorlage der Lohnabrechnung nichts nachzuzahlen und nach drei Monaten ein Durchschnittseinkommen anzurechnen, dann wird erst bei jedem Weiterbewilligungsantrag neu berechnet....also nix mit monatlicher Nachzahlung.
ABER theoretisch ist gem. § 23 SGB II ein Darlehen möglich. Allerdings sind vorher Selbsthilfemöglichkeiten zu nutzen: Geld leihen, Arbeitgeber um Vorschuss bitten, Miete ein paar Tage später zahlen (sollte möglich sein wenn man dem Vermieter das nett erklärt), eventuelles Vermögen...liegt im Ermessen der ARGE, wie gesagt, bei uns würde es wohl nix geben.
LG
Yanis
