Hallo!
Ich hab folgenes Problem.
Ich hab am 01.06.2010 eine beschäftigung angefangen und am 27.09.2010 meine Lohnsteuerkarte abgegeben.
Ich bin Lohnsteuerklasse 1 doch mein AG hat mir für diesen Monat die 6 berechnet.
Nun hab ich gefragt ob ich wenigstens nächsten Monat mein geld zusätzlich nachgezahlt bekomme.
Darauf meinte er aber das so etwas nicht geht und ich mir mein Geld nächstes Jahr in irgendein Ausgleich wieder holen soll.
Stimmt das wirklich??
Ich bin der meinung es gibt irgendwo ein Gesetz wo drin steht das er verpfllichtet ist mir mein geld im nächsten Monat nachzuzahlen.
Könnt ihr mir helfen???
Hilfe AG zahlt Lohn nicht nach!!!!!
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Beitrag von hechtsucht - 29.09.10 - 21:52 Uhr
Beitrag von grafzahl - 29.09.10 - 22:00 Uhr
Der Arbeitgeber behält ja die Lohnsteuer nicht in seiner Kasse sondern zahlt sie an das Finanzamt.
Wenn du deine Einkommensteuererklärung für 2010 machst, wird die erhöhte Lohnsteuer berücksichtigt und du zahlst weniger nach bzw. bekommst mehr erstattet.
Anders sähe es möglicherweise aus, wenn dein Arbeitgeber daran Schuld wäre, wenn ihm deine Lohnsteuerkarte 2010 erst fast 4 Monate nach Beschäftigungsbeginn vorgelegen hätte.
Und ich frage mich, warum du eigentlich nur für einen Monat einen Abzug nach StKl. VI hattest.
Beitrag von hechtsucht - 29.09.10 - 22:06 Uhr
Mein AG hat ja erst nach 4 Monaten meine Lohnsteuerkarte bekommen.
Er meinte das ich ohne meine Indentifikationsnummer keinen Lohn bekomme.
Ich war auch fast 3monate durchweg Krank und ab und zu bin ich arbeiten gegangen.
Als er mich aber in Die Klasse 6 eingetragen hat wusste er das ich die Steuerklasse 1 habe.
Beitrag von nightwitch - 29.09.10 - 22:11 Uhr
Ohne Lohnsteuerkarte gibts eben die Lohnsteuerklasse, die es ohne Lohnsteuerkarte gibt - nämlich die 6....
Ich frage mich allen Ernstes, wieso das Abgeben der Lohnsteuerkarte 4 Monate dauert
Beitrag von hechtsucht - 29.09.10 - 22:12 Uhr
Weil ich fast nur Krank war!
Angenommen der AG ist nun schuld daran, ist er verpflichtet mir mein Lohn nächsten Monat nachzuzahlen???
Beitrag von ikarya - 29.09.10 - 22:48 Uhr
Naja, Post?
Dein AG ist vollkommen im Recht.
Beitrag von susannea - 29.09.10 - 22:52 Uhr
Nein, denn er hat ja deinen Lohn gar nicht mehr!
Die darauf entfallenden Steuenr führt er ja auch ab.
Es gibt zwei Möglichkeiten, diese wieder zu bekommen.
Entweder am Jahresende Lohnstuerjahresausgleich vom AG oder aber nach Jahresende von dir einen Einkommenssteuererklärung.
Schuld bist eindeutig du, da wirst du dann wohl auch aufs Geld verzeichten können, wenns nicht so eilig war mit der Lohnsteuerkarte!
Beitrag von grafzahl - 30.09.10 - 05:33 Uhr
>Weil ich fast nur Krank war!
Schön, dass du aus dem Koma wieder erwacht bist.
Beitrag von nightwitch - 30.09.10 - 10:11 Uhr
Vorallem, weil er/sie ja zwischenzeitlich laut eigener Aussage arbeiten war 
Gruß
Sandra
Beitrag von sassi31 - 30.09.10 - 13:43 Uhr
Das Argument zählt aber nicht. Dann musst du eben die Post bemühen oder jemanden bitten, deine Karte beim AG vorbei zu bringen.
Und die Spekulationen kannst du dir sparen. Dein AG IST micht Schuld, wenn du deine Lohnsteuerkarte nicht abgegeben hast.
Beitrag von sassi31 - 30.09.10 - 13:41 Uhr
"...wusste er das ich die Steuerklasse 1 habe. "
Die Tatsache, dass du ihm das erzählt hast, reicht aber nicht aus, um eine steuerrechtlich korrekte Abrechnung zu erstellen. Es zählt halt nur, wenn die Lohnsteuerkarte mit der entsprechenden Eintragung beim AG vorliegt.
Beitrag von parzifal - 30.09.10 - 00:37 Uhr
Die Steuerklassen sind immer nur ein Vorabzug. Die Steuer die Du tatsächlich zu zahlen hast wird erst in der Steuererklärung festgesetzt.
Wenn Du das Geld nicht sofort brauchst kannst Du also ohne Nachteile (wenn man Zinsverluste nicht dazu zählt) bis zur Steuererklärung warten.
Beitrag von yale - 30.09.10 - 07:56 Uhr
naja logisch gedacht wäre es nur Fair wenn er es dir nachzahlt,war ja nicht deine schuld.
rechtlich betrachtet musst du den Lohnsteuer Jahresausgleich machen um an dein Geld zu kommen.
Beitrag von grafzahl - 30.09.10 - 08:45 Uhr
> war ja nicht deine schuld
Wessen denn?
Wie soll denn der Arbeitgeber in den Besitz der Lohnsteuerkarte kommen, wenn der Arbeitnehmer sie ihm nicht aushändigt?
Und worin liegt die Schuld des Arbeitgebers begründet?
Beitrag von windsbraut69 - 30.09.10 - 09:52 Uhr
Warum nicht ihre Schuld???
SIE ist verpflichtet, die Steuerkarte einzureichen, da muß der AG nicht hinterher rennen!
LG
Beitrag von sassi31 - 30.09.10 - 13:45 Uhr
Doch klar war es ihre Schuld.
Sie ist verpflichtet, die Lohnsteuerkarte abzugeben. Wie sie das hinbekommt, ist ganz allein ihr Problem. Sie hätte die Karte per Post schicken können oder jemanden bitten, diese für sie abzugeben. Außerdem war sie laut eigenen Aussagen doch zwischendurch arbeiten. Warum hat sie die Karte denn dann nicht abgegeben?
Beitrag von windsbraut69 - 30.09.10 - 09:58 Uhr
Du liegst falsch. Dein AG ist im Recht.
DU hättest die Karte rechtzeitig abgeben müssen, ansonsten bleibt dem AG gar keine Wahl als über die ungünstige Steuerklasse abzurechnen.
Wenn Du 4 Monate krank warst, kannst Du genau genommen froh sein, wenn Du eine Lohnfortzahlung bekommen hast.
Gruß,
W
Beitrag von vwpassat - 30.09.10 - 10:21 Uhr
Du bekommst das Geld erst, wenn Du die Einkommenssteuererklärung für 2010 beim FA eingereicht hat.
Die Schuld seh ich auch ausnahmslos bei Dir, da man die Lohnsteuerkarte unverzüglich abgibt und nicht erst nach 4 Monaten.
Beitrag von manavgat - 30.09.10 - 11:01 Uhr
Soweit ich informiert bin, muss der AG nur eine Korrekturmeldung machen.
Frag beim Finanzamt nach.
Gruß
Manavgat
Beitrag von vwpassat - 30.09.10 - 11:05 Uhr
Und welcher AG ist so blöd, sich mit zusätzlichem Papierkrieg herumzustreiten?
Beitrag von manavgat - 30.09.10 - 11:47 Uhr
Der AG, dem was an seinem Mitarbeiter liegt. Vielleicht?
Gruß
Manavgat
Beitrag von sassi31 - 30.09.10 - 13:46 Uhr
Kann er, muss er aber nicht.
Gruß
Sassi
Beitrag von sassi31 - 30.09.10 - 13:39 Uhr
Dein AG hat absolut richtig gehandelt. Wenn die Lohnsteuerkarte nicht pünktlich vorliegt, ist er verpflichtet mit Steuerklasse 6 abzurechnen. Er könnte theoretisch eine Rückrechnung vornehmen lassen. Muss er aber nicht, denn es ist ja dein Verschulden, dass er mit falschen Angaben abrechnen musste.
Du kannst deine zuviel gezahlte Steuer im Lohnsteuerjahresausgleich 2010 geltend machen.
Gruß
Sassi
