Hallo,
ich hoffe das mir hier irgendwer weiter helfen kann?!
Folgende Situation:
Ich bin seit dem 1.9 wieder in Elternzeit (für ein Jahr und hab danach dann wieder einen festen Arbeitsplatz) habe bis 31.8.10 seit Ende des Mutterschutzes gearbeitet. 2 Jahre davon im Rahmen der ersten beiden Jahre Elternzeit, und dann wieder voll. Dadurch bin ich seit dem 1.9 nun auch im ALG 2.
Nun meine Frage:
Wenn ich den Lohnsteuerjahresausgleich für das letzte (bzw in meinem Fall für die letzen 2 Jahre) mache, darf ich das Geld das behalten, oder wird es als Einkommen gewertet und ich darf nur 100 Euro ( die ich monalt dazu verdienen darf) davon behalten?
Ich meine, das was ich beim Lohnsteuerjahresausgleich bekomme, wurde mir vom Statt doch weg genommen, darf mir das nu dann wieder abgezogen werden? 
Und,
habt ihr Tipps für mich, was mir noch "zusteht", Essen von der Tafel bekomme ich nun schon.
Gruß
Anni
ALG 2, Lohnsteuerjahresausgleich, Einkommen
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Beitrag von kronos_starbaby - 29.09.10 - 22:01 Uhr
Beitrag von schwarzesetwas - 30.09.10 - 07:00 Uhr
Soweit ich weiß, darfst Du das Geld nicht behalten, sondern es wird von der Arge einkassiert.
Dann frage ich mich noch: Wie kann das gehen, zwei Jahre keine Einkommensteuerklärung zu machen? Hast Du keine Post vom Finanzamt bekommen?
Lg,
SE
Beitrag von kronos_starbaby - 30.09.10 - 07:18 Uhr
Du, ganz einfach ich hab noch nie eine gemacht 
Danke für deine Antwort.
LG
Anni
Beitrag von windsbraut69 - 30.09.10 - 09:46 Uhr
"Soweit ich weiß, darfst Du das Geld nicht behalten, sondern es wird von der Arge einkassiert. "
Sie darf es komplett behalten, die ARGE nimmt Ihr keinen Cent davon ab.
Im Gegenteil, sie darf es beliebig für Ihren Lebensunterhalt verwenden, es wird nur auf das ALGII angerechnet.
Gruß,
W
Beitrag von schwarzesetwas - 30.09.10 - 11:59 Uhr
Anrechnung bzw. Abzug...
Letztendlich doch das gleiche.
Fakt ist, es muß der Arge mitgeteilt werden und ist abzugsfähig.
Beitrag von kronos_starbaby - 30.09.10 - 16:57 Uhr
Ja, hast scho Recht is das gleiche zumindest in dem was dabei "raus" kommt. Dennoch ist die forulierung scho richtig das mir halt nix "genommen" wird
Beitrag von windsbraut69 - 01.10.10 - 07:06 Uhr
Neenee, das ist ein großer Unterschied.
Deine Version klingt, als würde die böse ARGE Bedürftigen Geld abnehmen.
Dem ist aber nicht so, sondern - umgekehrt - sie unterstützt immer soweit, wie der Klient sich nicht selbst versorgen kann!
LG
Beitrag von kronos_starbaby - 30.09.10 - 16:56 Uhr
Lieben Dank für deine Antwort,
Dann habe ich das ganze richtig verstanden.
Gruß
Anni
Beitrag von manavgat - 30.09.10 - 10:56 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Steuererstattung an einen Darlehensgeber seinerzeit abgetreten hattest. Schriflich.
Dann ist das gar kein Problem.
Gruß
Manavgat
Beitrag von becca78 - 30.09.10 - 15:15 Uhr
Hallo Manavgat!
Wie kommst du auf eine Abtretung? (nur mal interessehalber)
LG,
Becca
Beitrag von kronos_starbaby - 30.09.10 - 16:59 Uhr
Hallo Manavgat,
ich frag mich auch wie du darauf kommst das ich ich was abgetreten habe 
Das entsteht doch nur wen man Schulden hat und etwas zurück zahlen muss. Das ist bei mir aber in keinster weise der Fall.
Gruß
Anni
Beitrag von windsbraut69 - 01.10.10 - 07:08 Uhr
Sie wollte Dir mit einem Tipp zum Sozialbetrug helfen.
LG
Beitrag von kronos_starbaby - 01.10.10 - 18:47 Uhr
Nee für sowas bin ich net.
Ich bin froh das ich die Möglichkeit habe das Jahr Elternzeit nehmen kann und Geld zum überlegen bekomme.
Aber da da alles neuland für mich ist muss ich mich halt erkundigen was mir alles so zusteht ect 
Gruß
Anni
