Hallo zusammen,
ich bin von unserer Kindergartenleitung gefragt worden, ob ich als Kassenprüfer (muss den Zahlungsverkehr machen und die Buchhaltung vorbereiten) dem KiGa-Vorstand beitreten würde. Geld bekäme ich nicht - ist also ehrenamtlich.
Ist das eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit, also muss ich meinen AG um Erlaubnis fragen? Bei mir im Arbeitsvertrag steht nur, dass ich Nebentätigkeiten schriftlich abfragen muss.
Danke für Antworten
Gruss
Connychi
Ehrenamtliche Tätigkeit im Kiga-Vorstande = Nebentätigkeit?
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Beitrag von connychi - 30.09.10 - 20:46 Uhr
Beitrag von alex_22_nrw - 30.09.10 - 20:51 Uhr
Also bei uns ist das dann ein Abend im halben Jahr
. Dafür musst du nix angeben.
Beitrag von connychi - 30.09.10 - 20:58 Uhr
Hmm,
aber ich glaube, das ist doch was mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur einmal im halben Jahr Überweisungen gemacht werden
Und eine Buchführung muss ja auch regelmäßig erstellt werden...
Beitrag von wasteline - 30.09.10 - 21:14 Uhr
Ich habe auch mal Vorstandsarbeit im Kindergarten erledigt, u.a. auch die Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Gehälter etc.. Der zeitliche Aufwand hielt sich absolut in Grenzen und war nicht der Rede wert. Es handelt sich definitiv nicht um eine Nebentätigkeit, die man dem Arbeitgeber melden müsste.
Du wirst nicht täglich 3 Stunden damit beschäftigt sein, es ist eher eine Minutensache.
