schwanger mit 2.Kind-Elterngeld-Experten gefragt!!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von tschanna01 - 01.10.10 - 13:26 Uhr

Hallo,

ich habe gestern hier einen Thread gelesen, wo einige schrieben, dass wenn einige Fristen eingehalten werden,kann man fürs 2.Kind dasselbe Elterngeld bekommen?!?! Welche wären das denn?
Wir basteln bereits am 2 Kind,unser Philipp wurde am 02.02. 2010 geboren...bis wann müsste denn dann das Zweite geboren sein??

Versteht mich nicht falsch,von wegen Geldraffer oder so,geplant waren immer zwei Kinder in kurzem Abstand,aber so wäre das ja noch schöner

LG Jana

Beitrag von bibuba1977 - 01.10.10 - 13:32 Uhr

Hi Jana,

das werdet ihr wohl nicht mehr hinbekommen.

Fuers EG zaehlen die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dabei bleiben Monate mit EG oder Mutterschafts-Bezug aussen vor und entsprechend werden die Monate davor zu Grunde gelegt.

Dein EG wird, wenn es bei euch bald klappt, ggf. uebern Sockelbetrag liegen, aber die selbe Hoehe erreicht ihr nicht mehr.

LG
Barbara

Beitrag von susannea - 01.10.10 - 13:48 Uhr

Sie kann noch die Höhe erreichen, einfach weil ja auch Mutterschaftsgeld nicht mitzählt und nur volle Kalendermonate.

Somit müßte eine Geburt bis Mai reichen. Mit Geschwisterbonus hätte sie ja dann sogar noch mehr!

Beitrag von kati543 - 01.10.10 - 20:05 Uhr

Da sie aber noch nicht einmal schwanger ist und da schon ein 8-Monats-Kind gebären müsste...

Beitrag von susannea - 01.10.10 - 20:22 Uhr

Leider kommen ja viele Kinder zu früh ;)

Außerdem gitbs ja den Geschwisterbonus, so dass sie noch etwas länger Zeit hat um die selbe Höhe zu erhalten.

Beitrag von susannea - 01.10.10 - 13:47 Uhr

DAs wird knapp, könnte aber evtl. noch klappen. Das zweite dürfte nur ca. 15 Monate nach dem ersten kommen und du müßtest Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Sprich, bis Mai müßte es da sein.

Beitrag von lisasimpson - 01.10.10 - 14:19 Uhr

für jeden monat, der zwischen Ende deines Elterngeldbezuges (nur die ersten 12 monate zählen da) und dem beginn des Mutterschutzes fürs 2. kind liegt ziehst du 1/12 deines bisherigen EG ab und addierst 10% (mindestens aber 75€) für den Geschwisterbouns.
so weißt du, welches EG du dann bekommst

lisasimpson