Hallo,
habe schon das Internet durchförstet aber leider nichts stichfestes für mein Problem gefunden:
Wir ziehen aus unserer Mietwohnung aus und sollen alles Zimmer weiß streichen. Nun habe ich aber gehört, dass das gar kein Muss ist, wenn die Wände helle Farben (also noch nicht mal weiß) haben und nicht schmutzig oder kaputt sind. Wir haben die komplette Wohnung 2008 gestrichen in dezenten Farben. Müssen wir nun wirklich bei Auszug alles weiß streichen und wo finde ich das schriftlich?
Danke!
Bei Auszug aus Mietwohnung alles streichen?
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Beitrag von marc2008 - 01.10.10 - 19:07 Uhr
Beitrag von fensterputzer - 01.10.10 - 19:19 Uhr
wo finde ich das schriftlich?
in eurem Mietvertrag.
Beitrag von kawatina - 01.10.10 - 21:37 Uhr
Hallo,
was steht denn im Mietvertrag?
War die Wohnung bei Einzug frisch renoviert?
LG
Tina
Beitrag von anatoli - 01.10.10 - 23:07 Uhr
Hi,
schau in den Mietvertrag. Wenn dort steht die Wohnung muss renoviert übergeben werden, dann müsst ihr streichen!!! Ich nehme mal an ihr habt die Wohnung auch frisch gestrichen bekommen. Dann müstst ihr sie auch so übergeben. Ansonsten solltet ihr euch beim Mieterbund oder Verbraucherzentrale erkundigen.
lG
Anatoli
Beitrag von susannea - 01.10.10 - 23:42 Uhr
Glücklicher Weise ist genau das eben nicht so!
Beitrag von myimmortal1977 - 01.10.10 - 23:20 Uhr
Im unten stehenden Text ist was zu finden. Eure Antwort auf die Frage basiert auf das, was im Mietvertrag vereinbart wurde und dem, was der BGH entschieden hat. Sehr schwammig.... Daher würde ich dazu einen Juri befragen.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/schoenheitsreparaturen-streit-um-farbe-fristen-und-tapeten-656130.html
Art der Ausführung. Sehr streng ist der BGH, wenn Vertragsvordrucke dem Mieter vorschreiben, wie er während der laufenden Mietzeit zu renovieren hat. Zuletzt hat er eine Klausel für unwirksam erklärt, die den Anstrich in „neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten“ verlangte (Az. VIII ZR 224/07). So etwas dürfen Vermieter nur für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung verlangen, nicht aber für Renovierungen während der Mietzeit. Hier soll der Mieter nach eigenem Gusto vorgehen dürfen.
Ebenso unwirksam ist eine Klausel, die vorsieht, dass der Mieter die Außenfenster streichen soll. Außen müssen Mieter nie etwas machen (siehe Renovierung).
Solche Fehler im Detail sorgen dafür, dass die Renovierungsklausel vollständig unwirksam ist und der Mieter gar nichts machen muss (Az. VIII ZR 210/08).
Renovierung zum Auszug. Nicht in Ordnung sind auch Klauseln, nach denen Mieter bei Auszug renovieren müssen, ohne dass ihre Renovierungsarbeiten während der Mietzeit berücksichtigt werden (Az. VIII ZR 166/08). Der Vermieter kann den Mieter zum Beispiel nicht verpflichten, beim Auszug die Tapeten zu entfernen (Az. VIII ZR 152/05). Mieter müssten sonst auch Tapeten entfernen, die sie erst wenige Wochen vorher angebracht haben. Wer eine solche Klausel im Vertrag hat, muss weder Tapeten entfernen noch renovieren.
