Steuerklasse

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Beitrag von diva09 - 02.10.10 - 19:57 Uhr

Huhu!

Wenn der Mann arbeitet und man in Elternzeit ist, ist doch Steuerklasse 3/5 sinnvoll.
Jetzt habe ich aber gehört, daß man bei dem Lohnsteuerjahresausgleich am Ende was zurückzahlen muss. Wenn beide in 4 sind, bekommt man was zurück.

Wieviel muss man ungefähr zurückzahlen?

LG Nadine

Beitrag von susannea - 02.10.10 - 20:06 Uhr

Lohnsteuerjahresausgleich kann man nur zurückbekommen und den macht der AG.

Einkommenssteuererklärung kann bei beiden Varianten mit Eltenrgeld eine NAchzahlung bedeutetn, dass kann man nicht allgemein sagen, deswegen auch keine Angaben über die Höhe machen!

Beitrag von bibuba1977 - 02.10.10 - 20:07 Uhr

Hi Nadine,

kann man pauschal nicht sagen... Bekommt der nicht arbeitende Elternteil Elterngeld oder hat er andere Entgeltersatzleistungen (Mutterschaftsgeld z.B.)? Dann ist die Wahrscheinlichkeit schon hoeher, dass es zu einer Nachzahlung kommt.
Wenn man viel abzusetzen hat, kann es aber auch bei III/V zu einer Erstattung kommen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man nicht nachzahlen muss, ist aber allgemein bei IV/IV hoeher.

Um welche Betraege es geht, kann dir hier keiner sagen, da niemand eure Einkommensverhaeltnisse und eure abzusetzenden Ausgaben kennt.

LG
Barbara