Hallo,
ich habe einen neuen Arbeitgeber, der von mir verlangt, regelmäßig andere Betriebe aufzusuchen (betreue Praktikanten). Die Fahrtkosten dafür will er mir nicht erstatten, meinte, ich könne diese ja bei der Steuererklärung geltend machen.
1. Stimmt dies, oder kann ich nur eine Fahrt pro Arbeitstag hin zur Arbeit angeben?
2. Was ist für mich günstiger, bei der Steuererklärung angeben oder aubezahlen lassen?
3. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, mich darauf einzulassen oder ist der AG dazu verpflichtet, mir Fahrtkosten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind, zu erstatten?
4. Was wäre, wenn wir so wenig Einkommen haben, dass wir eh kaum Steuern zahlen, so dass ich folglich auch weniger erstattet werden kann, als ich an Fahrtkosten angehäuft habe? Wer finanziert mir dann die Fahrtkosten?
Wie ist es bei euch geregelt?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen! Danke im voraus!
viele liebe Grüße,
Violinista
beruflich bedingte Fahrtkosten
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Beitrag von violinista - 03.10.10 - 10:22 Uhr
Beitrag von baltrader - 03.10.10 - 10:31 Uhr
Ich habe auch schon eine größere Rückzahlung erhalten, als ich Steuern bezahlt habe...
Beitrag von windsbraut69 - 03.10.10 - 10:56 Uhr
Wie soll das funktionieren?
Beitrag von baltrader - 03.10.10 - 10:59 Uhr
Weil ich erheblich über dem Betrag lag, der mir sonst ausgezahlt worden wäre.
Beitrag von windsbraut69 - 03.10.10 - 11:07 Uhr
?
Dann war es ein Fehler in der Berechnung.
Du bekommst den absetzbaren Betrag ja nicht mal 1 : 1 erstattet, sondern er mindert das zu verteuernde Einkommen.
Beitrag von demy - 03.10.10 - 13:33 Uhr
Hallo,
das glaube ich dir schlicht und ergreifend nicht.
Die Maximalsumme die man bei einer Steuererklärung zurückbekommen kann sind die gezahlten Steuern und keinen Cent mehr.
Gruß
Demy
Beitrag von baltrader - 03.10.10 - 21:52 Uhr
Dann glaub es eben nicht, war aber so!
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.10 - 06:43 Uhr
Wie gesagt, dann war es ein Rechenfehler.
Beitrag von nele27 - 03.10.10 - 10:37 Uhr
Hi,
lukrativer ist es meines Wissens, sich die Kilometer vom AG bezahlen zu lassen - da bekommst Du ja einen Festbetrag pro Kilometer (meist 30 Cent).
Bei der Steuererklärung ist es ja nur so, dass Du die Pauschale für die gefahrenen Kilometer von der Steuer ABSETZEN kannst, also auf die Summe keine Steuern zahlst.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das direkte Bezahlen ist finanziell günstiger...
Ob Du da ein Recht drauf hast, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich weiß nur aus Erfahrung von mir und in meinem Bekanntenkreis, dass der AG im Normalfall für Dienstfahrten aufkommt (bei mir auch, wenn ich zu einem Termin fahre, zahlt er 30 Cent, ich führe Fahrtenbuch) und sich die bei der Steuererklärung eingereichten Kilometer auf den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beziehen, für die der AG nicht zuständig ist.
Habe noch nie gehört, dass jemand Dienstfahren abgesetzt hat 
Recherchiere da nochmal, mir kommt das komisch vor.
LG, Nele
Beitrag von bibuba1977 - 03.10.10 - 11:11 Uhr
Hi,
richtig, ueber die Steuererklaerung mindern diese Kosten nur das zu versteuernde Einkommen. Vom AG wuerde man das Geld direkt bekommen.
Der AG ist NICHT verpflichtet, die Kosten zu erstatten (es sei denn natuerlich, es gibt irgendeinen Tarifvertrag oder so).
LG
Barbara
Beitrag von nele27 - 03.10.10 - 11:34 Uhr
Ah, ok
Dann darf der AG die Fahrten verlangen, muss sie aber nicht bezahlen, das ist ja schräg.
Aber wenn das nicht verpflichtend ist, wissen die vom Finanzamt doch gar nicht, ob ich die Fahrten längst vom AG bekommen habe und sie nun noch zusätzlich absetze?? Dann kassiere ich ja doppelt.
Bei uns ists zum Glück nach Tarif verbindlich...30 Cent. Und bei der Steuererklärung reiche ich dann die 50 km zur Arbeitsstätte ein - gibt auch n Batzen Kohle
Beitrag von bibuba1977 - 03.10.10 - 11:54 Uhr
Richtigerweise sind Reisekosten vom AG ueber die Gehaltsabrechnung nachzuweisen, damit sie am Jahresende auch auf der Lohnsteuerkarte stehen. Ist also nix mit doppelt absetzen... 
LG
Barbara
Beitrag von nele27 - 03.10.10 - 12:17 Uhr
Oh, das ist bei uns nicht soo... ich reiche mein Fahrtenbuch ein und dann wird das Geld auf mein Konto überwiesen. Das taucht nur noch in meiner Haushaltsstelle auf, aber nicht auf den Unterlagen fürs Finanzamt...
Ich könnte also bescheißen (tu es aber nicht *selbstlob*
)
Beitrag von bibuba1977 - 03.10.10 - 13:15 Uhr
Stimmt, koenntest du... 
LG
Barbara
Beitrag von nele27 - 04.10.10 - 11:36 Uhr
Da tun sich ja ganz neue Geldquellen auf
Beitrag von manavgat - 04.10.10 - 18:35 Uhr
Falsch!
Der AG muss diese Fahrten bezahlen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von demy - 03.10.10 - 13:31 Uhr
Hallo,
also, beruflich bedingte Fahrten sind vom Arbeitgeber VOLL zu ersetzen.
Er kann dafür allerdings eine Pauschale ansetzen, die hier genannten 30Cent pro Kilometer sind da schon richtig.
Du kannst natürlich auch zu ihm sagen, für beruflich bedingte Fahrten steht dein Privatauto schlicht und ergreifend nicht zur Verfügung.
Er möge dir bitte für beruflich bedingte Fahrten ein entsprechendes Fahrzeug überlassen.
Also manche AGs sind ja echt sowas von überdreist, das tut echt schon weh.
Ich wiederhole mich.
Du bist ausschließlich für die Fahrt von deinem Zuhause zur Arbeitsstätte verantwortlich und NUR für die.
Für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und anderen Einsatzorten ist der Arbeitgeber VOLL verantwortlich und hat dafür VOLL alle Kosten zu erstatten.
Fang doch einfach mal damit an ihn zu fragen wie du zu den Einsatzorten hinkommen sollst, dein Privatauto steht dafür nämlich nicht zur Verfügung 
Im Moment möchte dein Arbeitgeber dass du seine beruflich angewiesenen Fahrten aus deiner eigenen Tasche bezahlst.
Dreister und unverschämter geht es schon gar nicht mehr.
Rechtlich liegt er damit auch noch voll auf dem Holzweg.
Gruß
Demy
Beitrag von manavgat - 04.10.10 - 18:34 Uhr
Der Arbeitgeber muss diese Fahrtkosten ersetzen.
Im übrigen kannst Du gar nicht verpflichtet werden, Dein privates Fahrzeug hierfür zu nutzen.
Sag doch einfach, Dein Mann braucht das Auto. Parke so weit weg, dass es keiner mitbekommt....
Gruß
Manavgat
