Muss ich für eine Nacht Krankenhaus Urlaub nehmen

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Beitrag von flori571 - 03.10.10 - 10:56 Uhr

Hallo,

ich war von Freitag 12 Uhr bis Samstag Früh um 8 Uhr im Krankenhaus, dort habe ich leider kein Krankenschein bekommen, sondern nur eine Bestätigung für den Aufenthalt vom 01.-02.10.10, kann mein Arbeitgeber mit sowas etwas anfangen oder soll ich dafür dann einen Urlaubstag/Absetzer nehmen?

LG

Beitrag von baltrader - 03.10.10 - 10:56 Uhr

Bis zu drei Tage kann man ohne Krankmeldung fehlen.

Beitrag von windsbraut69 - 03.10.10 - 11:06 Uhr

Man kann natürlich ohne Krankmeldung fehlen, muß dann aber mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.

"Nachweispflicht [Bearbeiten]
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (d.h. Wochenenden oder arbeitsfreie Tage werden mitgezählt), muss der Arbeitnehmer spätestens am ersten darauf folgenden Arbeitstag seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Aus dieser muss sich das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ergeben.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine frühere Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen.

Kommt der Arbeitnehmer der ihm obliegenden Anzeige- und Nachweispflichten (§ 5 EntgFG) schuldhaft nicht nach, kann der Arbeitgeber die Vergütungsfortzahlung verweigern, bis der Nachweis erbracht ist (§ 7 EntgFG)."

Quelle: Wikipedia


Beitrag von kati543 - 03.10.10 - 12:28 Uhr

Diese Annahme hält sich irgendwie richtig lange, obwohl sie falsch ist. Der AG kann ab dem ersten Tag einen Krankenschein verlangen - aber er muß ihm erst am 3. Tag der Krankmeldung zugehen.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.10.10 - 11:15 Uhr

Hallo

Du kannst dich auch nachträglich von deinem Hausarzt krankschreiben lassen.

Bianca

Beitrag von windsbraut69 - 03.10.10 - 11:21 Uhr

Ich meine, das braucht sie nicht, sondern die Bescheinigung der Klinik genügt. Bei uns wird die aktzeptiert.

Gruß,

W

Beitrag von arienne41 - 03.10.10 - 11:40 Uhr

Hallo

Die Bestätigung reicht eigentlich für den Arbeitgeber.

Frag ihn doch einfach ob er noch was braucht

Beitrag von kerstini - 03.10.10 - 14:22 Uhr

In KH ist es üblich das nur diese Bestätigungen ausgestellt werden. Normalerweise dürfte das deinem AG vollkommen reichen. Kenne da keinen der damit Probleme hatte.

Denke nicht das du dich nachträglich krank schreiben lassen musst. Wäre es nun ein längerer Aufenthalt gewesen hättest du auch nicht mehr als die Bestätigung über den Aufenthalt im KH bekommen. Dein AG meldet sich schon wenn ihm was nicht passt.

Gute Besserung!


Kerstin mit #sternMadita &#sternLeo *08.09.09+ und #stern12.SSW u Ida 25.SSW #verliebt

Beitrag von wasteline - 03.10.10 - 18:44 Uhr

Die Bestätigung vom Krankenhaus reicht aus.

Beitrag von manavgat - 04.10.10 - 15:49 Uhr

Das zählt ganz normal als krank.

Gruß

Manavgat