Frage zu Unterhalt und Auslöse

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von schnucki719 - 03.10.10 - 15:17 Uhr

Hallo,

mein Bruder hat ist seit August auf Montage. Er erhält pro Arbeitstag 28 € Auslöse. Da er für seine 2 Kids (9 und 12) nun Unterhalt zahlen muß (er war vorher arbeitslos), will er wissen, ob die Auslöse mit eingerechnet wird, denn eigentlich bezahlt er davon die Unterkunft und die Verpflegung.
Kann uns die Frage jemand beantworten?

LG Schnucki

Beitrag von kati543 - 03.10.10 - 19:11 Uhr

Auslöse ist kein Teil des Gehalts. Es wird auch nicht versteuert oder darauf die Versicherungen gezahlt. Aber er kann sich auch nochmal mit seinen Anwalt in Verbindung setzen. Auslöse dient ja der Begleichung der Ausgaben, die man eben zusätzlich hat.

Beitrag von kati543 - 03.10.10 - 19:17 Uhr

Also zum Berechnung des Unterhalts wird ja das BEREINIGTE Einkommen genommen. Also Auslöse bleibt außen vor. Oder genau berechnet - es wird mit eingerechnet (gesamtes Einkommen) und dann die Ausgaben abgezogen - kommt auf das selbe.

Beitrag von manavgat - 04.10.10 - 15:49 Uhr

Wenn die Auslöse höher ist, als die tatsächlichen Mehrkosten und der Mindestunterhalt nicht erreicht wird, dann kann die KM dagegen vorgehen. U. U. wird dann ein Teil angerechnet.

Es ist leider so, dass unterhaltspflichtige Väter gerne mal anstelle von (Teil)Gehalt die Auslöse nehmen, um nicht zahlen zu müssen.
Gruß

Manavgat

Beitrag von nordlaender - 04.10.10 - 21:27 Uhr

Bei 28 EUR ist aber nicht davon auszugehen. Solange der gesetzliche / tarifliche Rahmen nicht überschritten wird kann wird die Auslöse nicht angerechnet. Bei Montagen z.B. in sehr teuren Gebieten (z.B. Paris) kann diese aber auch höher ausfallen, dann wäre der tatsächliche Bedarf nachzuweisen.