Hallo Ihr Lieben,
habt Ihr eine Rechnungsvorlage, die vom Finanzamt anerkannt wird?
Ich bin etwas überfordert mit den Erklärungen, die ich im Internet finde.
Ich bräuchte am besten einfach ein Beispiel.
Wäre für einen kleinen Nebenjob.
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Christina
Rechnung, die vom Finanzamt anerkannt wird?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von bobbel77 - 03.10.10 - 17:25 Uhr
Beitrag von tragemama - 03.10.10 - 17:54 Uhr
Ich bin nicht sicher, wonach Du suchst. Möchtest DU eine Rechnung stellen? Dann müssen drauf:
- Dein Name + Anschrift
- Empfänger samt Anschrift
- Rechnungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Deine Steuer-ID-Nr.
- Betrag
- Deine Unterschrift
Andrea
Beitrag von bobbel77 - 03.10.10 - 18:09 Uhr
Hallo Andrea,
danke für deine ultraschnelle Nachricht.
Ja, ich habe einen kleinen Nebenjob, bei dem ich "eine Rechnung, die das Finanzamt akzeptiert", vorlegen soll.
Habe nicht ganz verstanden, wie die aussehen soll.
--------------------------------------------
Frau xy
Straße
Stadt
Firma xy
Straße
Stadt
Rechnung Nr. 1 vom 3.10.2010
Steuernummer xyz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erlaube ich mir, Ihnen für den letzten Auftrag vom xyz einen Betrag über xy in Rechnung zu stellen.
Bitte überweisen Sie auf folgendes Konto:
xyz
Vielen Dank.
Frau xyz
-----------
So?
Wie bekomme ich die Steuer-ID-Nr.?
Muss ich den Betrag Netto oder Brutto angeben?
Ich werde pro Monat vielleicht 200€ verdienen, es gibt doch eine Höchstgrenze, bleibe ich da drunter?
Ganz vielen Dank,
Greenhorn Christina
Beitrag von tragemama - 03.10.10 - 18:11 Uhr
Hast Du denn ein Gewerbe angemeldet?
Beitrag von bobbel77 - 03.10.10 - 18:20 Uhr
ok, ich lerne dazu
Das muss ich also? Und da bekomme ich dann diese Nummer?
Sorry, ich habe halt meinen 100%-Job und habe seit heute eine Zusage für diesen kleinen Job....und keine Ahnung.
Danke nochmal, du scheinst Ahnung davon zu haben.
Beitrag von tragemama - 03.10.10 - 18:35 Uhr
Du aber nicht - hast Du schon zugesagt? Erzähl mal mehr - Dir ist schon klar, dass Du das eingenommene Geld komplett versteuern musst? Und selbständig sein nur mit einem Auftraggeber ist Scheinselbständigkeit, das schaut sich kein Finanzamt lange an...
Beitrag von bobbel77 - 03.10.10 - 18:38 Uhr
Mensch....oh ha.
Ich möchte für eine Werbefirma kleine Texte zum Anpreisen für Ferienwohnungen im Internet schreiben.
Mehr als 100-200€ sind es nicht im Monat.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, das wars schon.
Aber ich habe doch meinen "richtigen" Job, hat es dann nicht den Status wie ein 400€-Job?
Muss ich das dann überhaupt versteuern?
Das hört sich kompliziert an
Christina
Beitrag von falkster - 03.10.10 - 18:45 Uhr
Scheinselbstständigkeit als solches gibt es nicht mehr.
Versteuert werden müssten die Einnahmen natürlich dennoch...
Beitrag von bibuba1977 - 03.10.10 - 19:59 Uhr
Wie kommst du drauf?
Soviel ich weiss, hat sich da nix geaendert...
LG
Barbara
Beitrag von falkster - 03.10.10 - 21:13 Uhr
oha!
da haben sich scheinbar die Bemühungen in 2009 wieder etwas geändert, sehe ich gerade. ist mir wegen meines Auslandsaufenthalts wohl entgangen, da ich noch von der entsprechenden Gesetzesänderung (die ja noch gültig ist) ausging.
Im hier vorliegenden Fall greift das aber ohnehin nicht, da es ja tatsächlich eher um einen Nebenverdienst neben der SV-pflichtigen Tätigkeit als Angestellter geht...
Beitrag von tragemama - 03.10.10 - 19:32 Uhr
Ja, das musst Du - im Gegensatz zu einem 400-Euro-Job - einkommensversteuern.
Beitrag von werner1 - 03.10.10 - 18:28 Uhr
Hallo,
#hiermit erlaube ich mir, Ihnen für den letzten Auftrag vom xyz einen Betrag über xy in Rechnung zu stellen. #
Ein bisschen genauer muss es schon sein.
Stückzahl, Einzelpreis, Gesamtpreis,
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von bobbel77 - 03.10.10 - 18:31 Uhr
Ok, verstehe, kannst du mir ein Beispiel geben, wie es richtig wäre?
Nach meinem wohl falschen Beispiel...
Herzlichen Dank.
Christina
Beitrag von werner1 - 03.10.10 - 18:54 Uhr
2 Arbeitsstunden a`40,00 Euro 80,00 Euro
Mehr als 17.500 Euro im Jahr werden es nicht sein, also keine Umsatzsteuer.
Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, dürfen sie aber auch nicht auf Ausgangsrechnungen ausweisen. Und: Das Recht des Vorsteuerabzugs haben sie damit natürlich auch nicht.
Gib bei Google ein : umsatzsteuer kleinunternehmer
Da ist es genauer erklärt, aber bei 200 Euro im Monat brauchst du dir um die Höchstgrenze keine Sorgen machen.
Beitrag von werner1 - 03.10.10 - 19:23 Uhr
Noch ein kleiner Zusatz:
der Leistungszeitraum gehört noch dazu.
Also NICHT: 200 Stunden im Jahr 2010,
sondern: 01.10. - 05.10. 10 Stunden
11.10. - 15.10. 7 Stunden
Nimm doch einfach eine beliebige Rechnung, kann auch ein Kassenzettel sein.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von manavgat - 04.10.10 - 18:32 Uhr
benutz doch das hier:
www.billomat.de
Gruß
Manavgat
