hallo ihr lieben,
ich brauch mal eure hilfe, ist lang und kompliziert, daher in hoffentlich verständlicher kurzform:
ALG1 wird von elternzeit abgelöst, während dieses jahres EZ bin ich gesetzlich krankenversichert. ehemann und kind privat vers.
führe ich nun in der zeit ein nebengewerbe aus, wird einem bis auf die 300 euro mind.satz elterngeld (mehr krieg ich eh nicht) alles einkommen aus dem nebengewerbe angerechnet, richtig? sprich: 300 bleiben immer?
die gkv, die für mich während des jahres elternzeit beitragsfrei vers., interessiert sich jetzt nur dafür, dass ich nicht mehr als 15 (-18 je nach KK) std/woche arbeite (was ja bei meinem NG der fall ist) oder ist hier auch die einkommenshöhe relevant?
wär toll, wenn sich hier einer auskennen würde, danke u lg, s.
elternzeit nebengewerbe gkv
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Beitrag von sscfriede - 04.10.10 - 09:50 Uhr
Beitrag von susannea - 04.10.10 - 10:18 Uhr
Die IEnkommenshöhe ist während des Elterngeldbezuges für die KK egal. So sagt emir das jedenfalls meine KK!
Beitrag von sscfriede - 04.10.10 - 10:24 Uhr
danke susannea, für die mitteilung deiner erfahrung. ist ja wirklich spannend. bin neugierig, ob andere da ähnliche oder evtl. konträre auskünfte erhalten haben...
würde ja meine kk fragen, aber ich bin derzeit noch privat versichert,... ich sagte ja, ...kompliziert 
DANKE nochmal u lg, S.
