Minijob/Elternzeit: Frage an die Steuerexperten

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Beitrag von sammy34 - 04.10.10 - 13:39 Uhr

Hallo!

Ich bin im dritten Jahr meiner Elternzeit und somit noch angestellt. In dieser Firma habe ich auch einen 400-Euro-Job. Da dieser ja aber steuerfrei ist, ist auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts eingetragen.
Nun sitze ich gerade mit einem Hilfprogramm an der Steuererklärung 2009 (wie immer auf den letzten Drücker)...
Dazu hab ich ein paar Fragen:
Trägt man dann "Angestellt" ein oder "Mini-Job"?
Und wenn ich keine Steuern zahle, kann ich dann trotzdem meine Ausgaben wie Werbekosten, etc geltend machen?
Wir haben insgesamt rund 10.000 Euro Elterngeld gezahlt, und ich hoffe, wir müssen nicht so viel zurückzahlen....

Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu blöd...

Liebe Grüße!

Beitrag von sammy34 - 04.10.10 - 13:46 Uhr

..ich meinte natürlich Elterngeld bekommen, und nicht gezahlt....#klatsch

Beitrag von susannea - 04.10.10 - 13:55 Uhr

Beim Mini-Job kannst du keien Werbungskosten geltend machen, der andere Job zählt im Moment nicht. Lediglich Kidnerbetreuungskosten kannst du trotzdem anerkannt bekommen!

Beitrag von myimmortal1977 - 04.10.10 - 14:34 Uhr

Die goldene Regel lautet: Wer keine Steuern gezahlt hat, kann auch nichts wieder bekommen ;-)

Nun, um die Sache abschließend beantworten zu können.... Du kannst natürlich Werbungskosten absetzen, wenn Du verheiratet bist, Dein Mann einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht und ihr gemeinsam veranlangt werdet.

LG Janette