Hallo an euch!
Vielleicht hat jemand eine passende Idee, einen sinnvollen Rat oder einfach auch fachlich eine versierte Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Ich arbeite im ÖD im Bereich Forderungseinzug / Inkasso. Der Job mach mir unheimlich Spaß und ich habe mich bis dato für ziemlich korrekt aber auch strikt gehalten. Habe nichts desto trotz eigenen Entscheidungsrahmen was Verhandlungen angeht.
Jetzt ist folgende Situation, die mir fast schlaflose Nächte bereitet; Der Kollege meines Verlobten arbeitet - genau wie er - als Journalist in einer Firma. Die beiden verstehen sich blendend und ich habe schon viele lustige, spannende, traurige Geschichten von diesem Kollegen gehört. Jüngst erreichte mich die schöne Nachricht, dass dieser seine langjährige Freundin heiratet. Ich kenne denjenigen nur ganz flüchtig und finde ihn super sympathisch. (Man hört halt über Jahre täglich von dieser Person)
Jetzt habe ich im Rahmen einer Insolvenzgeschichte genau diesen Kollegen in einem der mir zugehörigen Aktenberge entdeckt. Die Sache ist steinalt und die Insolvenz dürfte bereits durchlaufen sein - WENN es denn jemals dazu kam - irgendwer hat die Akte im Schrank jahrelang übersehen. (Ist jedoch höchst unwahrscheinlich; ich gehe davon nicht aus) Es liegt jetzt an mir, was ich daraus mache. Wieder in den Schrank zurück? Ganz normale Vollstreckung? Erneutes Anschreiben?
Mein privat erlangtes Wissen würde mir eine Gehaltspfändung einfach machen. Darf und muss ich das verwenden? Es ist mir total unangenehm auf diese Art und Weise an ihn heranzutreten. Andererseits ist es mein Job. Aber für den Job muss ich doch auch nur die Kenntnisse verwenden, die mir der Vorgang bietet, oder???
Bitte lasst mich mal an Euren Meinungen teilhaben. DANKE
LG,
S.
"Privates Wissen" oder: Verdammt blöde Situation!
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Beitrag von serlyn - 04.10.10 - 20:14 Uhr
Beitrag von night_wish - 04.10.10 - 20:17 Uhr
Beruflich und Privat immer voneinander trennen !!!
Wie würdest du entscheiden, wenn du ihn nicht kennen würdest und er nur ein Name auf dem Papier wäre ohne Gesicht?
LG
Beitrag von serlyn - 04.10.10 - 20:24 Uhr
Ja, da hast du
1.) vollkommen Recht, weil ich - wenn ich ihn nicht halbpersönlich kennen würde - wahrscheinlich mein übliches Prozedere durchziehen würde, was bedeutet: ohne jedes Zuwarten vollstrecken!
2.) nicht ganz Recht, weil ich meinen Job gut machen möchte und die Arbeitsplätze meiner vielen Kollegen und meinen sicherstellen muss. Dies geschieht halt dadurch, dass ich das einfordere, was dem Unternehmen zusteht.
Vielen Dank und weiterhin ratlose und kränkelnde Grüße
von S.
Beitrag von vwpassat - 04.10.10 - 20:18 Uhr
Das ist ne heikle Situation.
Was wäre denn schlimm, wenn die Akte noch weiter dahinstaubt.....................?
Beitrag von serlyn - 04.10.10 - 20:26 Uhr
Schlimm wäre eigentlich nur Punkt 2.) welchen ich der Vorschreiberin bereits erläutert habe. Ich bin dafür verantwortlich, dass Forderungen eingezogen werden. Das ist ja auch nichts verwerfliches. Ich hätte es mit meinem privaten Wissen halt nur um einiges leichter. Mein eigenes Gewissen hingegen bzw. in diesem Falle auch ein gewisses Mitleid müsste ich selbst umgehen.
LG
Beitrag von marion2 - 04.10.10 - 20:28 Uhr
bei nem Kollegen in den Schrank legen?
Beitrag von serlyn - 04.10.10 - 20:35 Uhr
Wäre ne Möglichkeit, aber ich habe das bereits intern besprochen und darüber hinaus wäre es für mich eine billige Vogel-Strauß-Politik derer ich mich eigentlich verwehre.
LG
Beitrag von october - 04.10.10 - 20:43 Uhr
Hallo,
ich würde die Bearbeitung wegen Befangenheit abgeben.
LG Annika
Beitrag von sternschnuppe215 - 05.10.10 - 14:06 Uhr
genau - wo ist das Problem?
Beitrag von tragemama - 04.10.10 - 21:17 Uhr
Blöd wäre natürlich, wenn der Kollege dann die Kanzlei liest und weiß, dass Du dort arbeitest und vollstreckst... Ich würde die Akte liegen lassen oder darum bitten, dass sie von einem Kollegen bearbeitet wird. Andrea
Beitrag von nordlaender - 04.10.10 - 21:22 Uhr
Mit dem Chef reden und wegen Befangenheit den Vorgang abgeben.
Alternativ.
Im Schrank eines Kollegen weiterstauben lassen.
Beitrag von sassi31 - 05.10.10 - 15:35 Uhr
Deine Alternative ist doch wohl nicht dein Ernst.
Damit kann man anderen Leuten verdammt viel Ärger bereiten.
Beitrag von myimmortal1977 - 04.10.10 - 21:46 Uhr
Auf jeden Fall NICHT einfach in den Schrank zurück legen.
Stell Dir mal vor, was ich Dir natürlich nicht wünsche, Du erkrankst einmal langfristig und ein Kollege muss Deine Arbeit für eine gewisse Zeit übernehmen? Wenn diese Akte zu DEINEM Arbeitsplatz gehört, würde ich die Akte nehmen, zu einem Kollegen oder zu meinem Vorgesetzten gehen, sagen, dass Du sie bearbeiten müsstest, die betreffende Person aber aus dem Bekanntenkreis her kennst, sie daher ungern bearbeiten möchtest, z. B. wegen Befangenheit, was andere Schreiber Dir hier schon vorschlugen.
Wenn Du da "Leichen" Deinem Arbeitsplatz zugehörig liegen hast und ein anderer würde die Akte aus bestimmten Gründen mal bei Dir ausgraben, würde mindestens Dir der Vorwurf gemacht werden können, dass Du Deine Arbeit nicht korrekt ausführst.....
Also, weg damit!
LG Janette
Beitrag von cherry19.. - 04.10.10 - 22:06 Uhr
Ganz ehrlich?
Ich würde sie ganz schnell wieder in den Schrank packen.
Bis hinten und bis unten.
Beitrag von king.with.deckchair - 05.10.10 - 07:42 Uhr
Es erstaunt mich wirklich sehr, dass du dir diese Fragen stellst und sie dann auch noch in einem Allerwelts-Familienforum erörtern möchtest - sorry, aber: Geht's noch?
Von einer gut ausgebildeten und erfahrenen Kraft im ÖD erwartet man dann doch ein bisschen mehr Verantwortungsgefühl bzw. das Wissen, wann man eine Akte an einen Kollegen abzugeben hat! Selbstverständlich nutzt du dein privates Wissen keinesfalls, sondern lässt deinen Kollegen diese Dinge, wie es sich gehört, auf dem offiziellen Dienstweg ermitteln. Es geht hier schließlich nicht um Mord und Totschlag, Gefahr im Verzug ist nach deinen Schilderungen auch nicht erkennbar.
Beitrag von litalia - 05.10.10 - 09:06 Uhr
meiner meinung nach wäre es eine FRECHHEIT wenn du dein privates wissen nutzt um zu vollstrecken.
dein privates wissen hat nichts auf deiner arbeit zu suchen.
der fall wird nach aktenlage bearbeitet, wie bei jeden anderen auch.
wäre ja noch schöner wenn du hunz und kunz eins "reinwürgen" kannst weil du privates wissen über eine person hast.
allerdings solltest DU das nicht tun sondern die sache mit dem chef besprechen und die akte abgeben.
Beitrag von seikon - 05.10.10 - 09:06 Uhr
Du "kennst" den Kunden ja indirekt über deinen Partner, also bist du durchaus befangen. Das merkt man ja auch daran, dass du Gewissensbisse hast, ob du privat erlangtes Wissen einsetzen sollst.
Da gibt es in meinen Augen keine Alternative, als den Fall offiziell wegen Befangenheit abzugeben. Das hat nichts mit Vogel-Strauß-Methode zu tun, sondern damit ALLE Beteiligten zu schützen. Den Kollegen deines Partners, weil er dann einfach "nur" eine Nummer ist. Deine Kollegen und auch dich selbst. Stell dir mal vor, du wickelst den Vorgang ab, und der Kollege deines Partners geht dann gegen den Beschluss vor, weil du ihn ja kennst. Dann kann das unschön für dich werden, aber auch für deine Kollegen, denn der Ruf der ganzen Abteilung steht auf dem Spiel. Vorallem, wenn du schon intern darüber geredet hast.
Also Fall abgeben und beruflich, sowie privat nicht weiter über diesen Kollegen reden.
Beitrag von paankape - 05.10.10 - 10:10 Uhr
Behandel ihn wie jeden anderen Kunden auch.
Was du privat weißt, hat nichts mit der Arbeit zu tun!
Beitrag von paankape - 05.10.10 - 10:13 Uhr
Dazu würde ich das Gespräch mit ihm suchen und erklären, dass Privat und Arbeit strickt getrennt ist und du Privat auch (außer dieses gespräch) nicht darüber sprichst und weder ihm Vorteile verschaffen kannst, weil ihr euch kennt, noch dein privates WIssen im beruf gegen ihn einsetzt.
Oder du machst es ganz einfach: Du gibts den Fall ab, was ich wirklich machen würde, wenn es so verzwickt ist. Da ist privater Streit vorprogrammiert
