Meine freundin hat kein eigenes Konto und hat jetzt angefangen zu arbeiten. sie war so blind und hat die kontodaten ihres damaligen freundes angegeben. der erste lohn kam einen tag nach der trennung seinerseits und er will ihr das geld nicht geben. was kann sie tun? anzeigen? bringt das was wenn sie damit einverstanden war das ihr lohn auf sein konto geht?
Was kann sie machen?
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Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 21:06 Uhr
Beitrag von tragemama - 04.10.10 - 21:18 Uhr
Anzeigen bringt nix, sie muss ihn anschreiben mit Fristsetzung und zur Zahlung auffordern. Nach fruchtlosem Fristablauf soll sie einen RA beauftragen, der klagt das dann zivilrechtlich ein.
Andrea
Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 21:21 Uhr
ok und wie stehen ihre chancen auf erfolg? immerhin hat sie ja das einverständnis gegeben das ihr geld auf sein konto geht und da es sein konto geht weiß sie nicht ob das dann so einfach geht.
er meinte dann noch er würde ihr wenn überhaupt nicht alles geben weil sie hat bei ihm gewohnt und er will die halbe miete abziehen und was sie an essen usw gebraucht hat. geht das?
Beitrag von tragemama - 05.10.10 - 13:39 Uhr
Das mit dem Einverständnis interessiert niemanden. Es ist halt so, dass sie Pech hat, wenn bei ihm nix zu holen ist.
Beitrag von manavgat - 04.10.10 - 21:31 Uhr
Ja. Anzeigen. Allerdings würde ich ihn schriftlich auffordern dieses Geld umgehend an mich zu überweisen, widrigenfalls eine Anzeige wegen Unterschlagung!
Gruß
Manavgat
Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 21:34 Uhr
ok und das geht auch wenn er es schriftlich hat das sie einverstanden ist das ihr lohn auf sein konto geht? sorry für die fragen...
Beitrag von manavgat - 04.10.10 - 21:38 Uhr
es ist doch trotzdem ihr Geld!
Gruß
Manavgat
Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 21:41 Uhr
Ja das ist klar nur sie wusste eben ned weil sie ja ihm praktisch das geld "überschrieben" hat wie es dann aussieht und er es schriflich hat das sie einverstanden ist das das geld auf sein konto geht
Beitrag von cherry19.. - 04.10.10 - 21:54 Uhr
Sie hat es ihm ja nicht überschrieben. Du hast doch anfangs gemeint, sie hätte nur sein Konto angegeben, weil sie keines hat. Inwiefern hat er dann was Schriftliches? So, dass der Arbeitgeber auch auf seines überweist? Dann hat der Arbeitgeber etwas Schriftliches, aber nicht der Ex.
Was hat er denn schriftlich?
Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 21:58 Uhr
ne ne der arbeitgeber hat nix,das hat sie ihm so gesagt dass das auf sein konto geht.
er hat was aufgesetzt so in der art(wortwörtlich kann ich es leider nicht widergeben bzw sie nicht mehr): Hiermit bestätige... ich das mein lohn auf das konto von ... überwiesen werden soll." und das hat sie unterschrieben. er hat gemeint er braucht das irgendwie für die bank das er es dann auch abheben darf oder so. ich hab ihr schon gesagt das das schwachsinn ist aber sie hat es unterschrieben
Beitrag von cherry19.. - 04.10.10 - 22:02 Uhr
Na wegen so nem Wisch brauch sie sich keine Sorgen machen. Wenn sie geschrieben hätte: "überschreibe ich meinen Septemberlohn auf Herrn... ", wäre das was anderes. Aber sowas is bekloppt.
Und welche Bank interessiert es, was der Inhaber abhebt. Alles was drauf kommt, kann er abheben. Is ja in dem Sinne "seins". Für die Bank zumindest. Was da intern läuft, interessiert die ja nicht. Jedoch brauch der Ex nicht denken, dass es dann sein Geld wäre.
Beitrag von cherry19.. - 04.10.10 - 21:49 Uhr
Anzeigen wird nicht wirklich was bringen. Die Sache wird auf ein Zivilverfahren hinauslaufen denke ich.
Daher sollte sie ihn Anschreiben, ihm eine Frist setzen und mit Klage drohen. Sofern das Geld nicht zurücküberwiesen wird, sollte sie einen Rechtsanwalt einschalten.
Da sie das Geld zum Überleben sicher brauch, wäre es vielleicht ratsam, sofort zum Anwalt zu gehen. Vielleicht kann er irgendein Eilverfahren hier einleiten. Einstweilige Verfügung fällt leider aus, da es um einen Geldanspruch geht.
Ich an ihrer Stelle wäre glaub ich sofort zum Anwalt.
Dass der Lohn auf sein Konto geht, hat nichts damit zu tun, dass es ihm zusteht. Es ist IHR Lohn. Er hat keinen Anspruch drauf. Selbst wenn er der Meinung ist, dass sie ihm irgendetwas schuldet, geht das so nicht, denn ein Eigenbedarf ist hierbei zu beachten (Einkommensgrenze). Des Weiteren muss er seinen Anspruch erstmal geltend machen, bevor er einfach irgendetwas einbehält.
Schick sie am Besten mal zum Anwalt. Der kann ihr sicher weiterhelfen.
Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 21:53 Uhr
ok das werde ich machen. steht aber dann nicht aussage gegen aussage? also wenn er sagt das war ausgemacht und sie sagt das stimmt nicht? was ist dann?
sorry aber sie ist recht verzweifelt. und vor allem wie soll er ihr das geld zukommen lassen wenn sie immer noch kein konto hat (das ist auch bisschen kompliziert bei ihr)
Beitrag von cherry19.. - 04.10.10 - 21:59 Uhr
Naja. Aussage gegen Aussage steht da nicht. Sie hat gearbeitet, sie verdient ihren Lohn. Sie hat das Konto ihres Freundes angegeben. Das führt nicht zwangsläufig dazu, dass das Geld ihm gehört. So gesehen, ist er ja nur Zwischenlager gewesen. Normal hätte sie nen Barcheck vom Arbeitgeber annehmen können. Das wäre wohl besser gewesen.
Klar ist sie jetzt verzweifelt. Das glaub ich gerne. Warum gibt er ihr ihr Geld denn nicht? Gibts da finanzielle Unstimmigkeiten? Oder nur aus reiner Bosheit?
Dass er sagt, dass es ausgemacht ist, ist egal. Das könnte jeder behaupten. Es ist ihr Einkommen. Es steht ihr zu. Nicht ihm. Ich denke schon, dass da auf dem Klageverfahren gute Chancen für sie stehen.
Sie hat immernoch kein Konto?
Aber vielleicht ihre Eltern? Ansonsten soll er es ihr bar zukommen lassen. Er kanns ja abheben. Sie sollte sich mal schnell ein Konto zulegen. Oder bekommt sie keines? Das wäre glaub ich nicht rechtens. Ich glaube jeder muss eines bekommen.
Sei mir nicht böse, aber ich bekomme immer mehr den Verdacht, dass es sich hier um Schwarzgeld handelt. Wenn es nicht an dem ist, nimms mir nicht für übel, gell.
Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 22:04 Uhr
ich kann nur das sagen was sie mir gesagt hat,sorry...
sie kriegt keins wieso weiß ich aber nicht. sie hat nur gesagt das es wegen ihrer schulden sei das sie keins mehr bekommt.
ich denke das es jetzt nur aus bossheit so ist. und weil er eben gesagt hat er hat selber kaum was und es war nie ausgemacht das er sie mit durchfüttert und sie hat ihm wohl gesagt das er alles zurück bekommt sobald ihr geld da ist. gut ich kann ihn schon auch verstehen das er auf den mietanteil und das was sie an lebensmitteln verbraucht hat usw zurück haben will nur sie meinte das wäre eben nie ausgemacht worden
Beitrag von cherry19.. - 04.10.10 - 22:10 Uhr
Nun. Mietanteil kann er nicht fordern. Sie steht in keinem Mietvertrag, auch untereinander haben sie nichts ausgemacht. Selbst schuld.
Ich denke seine Forderungen sind haltlos. Allerdings bin ich kein Anwalt. Nur die Anwaltsgehilfin
Fachgebiet Mietrecht.
Jedoch bin ich davon überzeugt - was mein Wissen hergibt - dass er null Recht hat, ihr Geld zurückzuhalten. Auch, wenn er meint, sie müsse ihre Abschläge für Miete und Lebensmittel abgeben. Das hat kein Hand und Fuß.
Von daher: unbedingt zum Anwalt.
Vorher mit allen Unterlagen zum Gericht in die Gerichtsvollzieherverteilerstelle und eine Beratungshilfeschein für den Anwalt beantragen, da sie sicher das Geld für den Anwalt nicht hat
, oder?
Beitrag von 16061986 - 04.10.10 - 22:21 Uhr
ja stimmt geld hat sie ja keins da er es zurückhält :)
Beitrag von litalia - 05.10.10 - 08:35 Uhr
ein reines guthaben konto bekommt sie bei jeder bank.
sie soll sich endlich ein konto zulegen, so schwer ist das nicht.
und ab zum anwalt wegen dem pfosten
Beitrag von sternschnuppe215 - 05.10.10 - 14:03 Uhr
sie soll Ihren Arbeitgeber bitten, den Lohnzahlung "zurückzubuchen" Das geht, gegen Unkosten... aber die wird sie ja tragen können, denn die sind ja nüscht im Verhältnis, zur Lohnzahlung!
