Elterngeld - Bekomm ich 12 oder 14 Monate? (bzw. 10 oder 12)

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Beitrag von mini-sumsum - 05.10.10 - 10:43 Uhr

Hallo zusammen,

folgende Situation. Ich steh in einem Angestelltenverhältnis. Seit 01.01.2010 bin ich offiziell von meinem Mann getrennt, das Trennungsjahr endet somit am 01.01.2011. Die Scheidung soll dann schnellstmöglich erfolgen.

Ich habe einen 4 jährigen Sohn und Mitte Dezember (also auf jeden Fall noch ehelich) kommt unser zweiter Sohn zur Welt.

Im Zuge der Scheidung möchte mein (Noch-)Mann auf das Sorgerecht für beide Kinder verzichten.

Stehen mir dann 14 Monate Elterngeld zu, auch wenn ich zum Zeitpunkt der Geburt noch eine kurze Zeit verheiratet bin und wir so vermutlich auch noch für etwa 2 Monate gemeinsames Sorgerecht haben?

LG
mini-sumsum

Beitrag von conny3006 - 05.10.10 - 10:46 Uhr

...das hat mit Ehe und Sorgerecht nichts zu tun.
Ale Alleinerziehende bekommt man 14 Monate Elterngeld.

War bei meinem Es auch so.

Er zog im Februar 2008 zu mir.
Im Februar 2008 wurde sein Sohn 1 Jahr.

Sie reichte sofort ein Schreiben ein und bekam dann noch die 2 Monate (also 14 Monate) Elterngeld.

Das gemeinsame Sorgerecht haben soch so viele Eltern, das hat nichts mit dem Elterngeld zu tun.
Nicht jeder Mann verzichtet auf sein gem.Sorgerecht.#winke

Beitrag von silbermond65 - 05.10.10 - 11:20 Uhr

Ale Alleinerziehende bekommt man 14 Monate Elterngeld.

Bekommen sie eben nicht.
Man muß vor der Geburt des Kindes in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben und man muß alleiniges Sorgerecht haben.
Ich mußte dafür die Negativbescheinigung vom JA vorlegen.

Beitrag von susannea - 05.10.10 - 11:43 Uhr

DAs alleinige Sorgerecht ist nicht notwendig wohl aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht:
vgl. BEEG §4 Absatz3 Satz 1.

Und direkt davor muss man auch nciht in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben nur insgesamt muss eine Einkommensminderung vorliegen!

Beitrag von silbermond65 - 05.10.10 - 12:31 Uhr

Bei mir war es aber 2007 so und nur so kann ich es sagen.

Beitrag von susannea - 05.10.10 - 12:32 Uhr

Wie gesagt da ist dann was falsch gelaufen, denn dieser Gestzestext ist seit 2007 so!

Aber es kennen bis heute die Bearbeiter noch nicht richtig ihre Vorschriften dazu. also was erwarten wir!

Beitrag von susannea - 05.10.10 - 11:43 Uhr

Aber si e benötigt das alleingie Aufenthaltsbestimmungsrecht sonst gibts keien 14 Monate!

Beitrag von silbermond65 - 05.10.10 - 11:22 Uhr

Erkundige dich wegen deinem Fall am besten mal bei der Elterngeldstelle.
Ich mußte beim Beantragen vom Elterngeld für meine Tochter nachweisen ,daß ich alleiniges Sorgerecht habe.

Beitrag von susannea - 05.10.10 - 11:44 Uhr

DAs ist dann falsch gewesen das alleingie Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht aus!
vgl. BEEG §4 Absatz3 Satz 1.

Beitrag von susannea - 05.10.10 - 11:45 Uhr

Wenn bei dir eine Einkommensverlust vorliegt und du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht hast dann stehen dir 14 Monate zu sonst nicht.
vgl. BEEG §4 Absatz 3
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html

Beitrag von zwillinge2005 - 05.10.10 - 13:16 Uhr

Hallo,

Ihr habt also im Trennungsjahr noch ein Kind gezeugt?

Also eine echtes Trennungsjahr....

LG, Andrea

Beitrag von snailshell - 05.10.10 - 13:25 Uhr

Wieso kriegst du von dem Mann noch ein Kind, von dem du offiziell getrennt lebst?

Inoffiziell sah es wohl anders aus, wie?!