Hallo,
ich beziehe Elterngeld für zwei Jahre (habs aufgeteilt). Ich würde aber gerne nach einem Jahr, bei meinem alten Arbeitgeber für ca. 16 Std. wieder arbeiten.
Meine Frage: Wird mir dann vom Elterngeld etwas abgezogen?????
DANKE
LG Grille4
Elterngeld und Teilzeitarbeit
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Beitrag von grille4 - 06.10.10 - 11:19 Uhr
Beitrag von anyca - 06.10.10 - 11:53 Uhr
Wenn Du während des ElterngeldBEZUGES (also im ersten Jahr) arbeitest, wird jeder Euro angerechnet.
Im zweiten Jahr kannst Du auch Vollzeit arbeiten, das ist egal. Du läßt Dir ja bloß das Geld später auszahlen, auf das Du schon im Vorjahr Anspruch hattest.
Beitrag von susannea - 06.10.10 - 11:57 Uhr
Im 2. Jahr nein.
