Hallo,
meine Mama (50) ist seit September 2009 krank geschrieben, weil sie wirklich !!!! krank ist!
Sie war zwischenzeitlich zweimal zur REHA und zweimal beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse.
In alles Fällen wurde gesagt, sie it nicht arbeitsfähig, die EHA brachte keine Besserung.
Nun wurde sie im März entlassen und da sie beim Krankengeld ausgesteuert wurde, hat sie ALG 1 beantragt (sie war bei ihrem vorherigem Arbeitgeber 10 Jahre beschäftigt).
Heute bekommt sie post von der Agentur für Arbeit, daß dort beschlossen wurde, sie sei VOLL arbeitsfähig (auch obwohl sie weiterhin krank geschrieben ist) und müsste dem Arbeitsmarkt vollzeit zur Verügung stehen.
Gerade jetzt ist natürlich auch noch ihr Arzt im Urlaub.
Dazu kommt, daß sie NIE vom Amt (Med. Dienst dort) gesehen wurde, das wurde rein aus Aktenlage entschieden (obwohl darin steht sie kann nicht arbeiten.)
Das können die doch nicht arbeiten. Sie ist KRANK ...was kann sie denn nun machen??
Weiß Jemand weiter?
Vielen dank schon einmal!
LG Julia
Agentur für Arbeit - was soll denn das???
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Beitrag von rucolinamaus - 07.10.10 - 11:47 Uhr
Beitrag von kleinehexe1606 - 07.10.10 - 11:54 Uhr
Sie muß Einspruch erheben mit der Begründung das sie krank ist und beantragen das sie beim MDK vorgestellt wird. Dann wird sie zum MDK eingeladen und der entscheidet.
Beitrag von rucolinamaus - 07.10.10 - 12:35 Uhr
Danke.
Sie bekam jetzt nochmal einen Anruf, dass sie auf keinen Fall ihre Krankm eldung da abgeben darf.
???????
Aber sie IST doch krank geschrieben
Beitrag von nakiki - 07.10.10 - 11:57 Uhr
Hallo!
Wenn deine Mutter krank ist, dann hat sie doch aber auch keinen Anspruch auf ALGI, oder übersehe ich da gerade etwas. Um ALGI in Anspruch nehmen zu können, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das tut deine Mutter ja nun nicht.
Meines Wissens nach müsste sie ALGII bzw. Sozialgeld beantragen. Hier sind aber auch noch Experten unterwegs, die es genauer wissen.
Gruß nakiki
Beitrag von rucolinamaus - 07.10.10 - 12:34 Uhr
Nein, da greift dann eine Ausnahmeregelung.
Beitrag von nakiki - 07.10.10 - 13:23 Uhr
Okay, das ist mir neu.
Gruß nakiki
Beitrag von elli2803 - 07.10.10 - 13:24 Uhr
Seit wann? Meine Mutter hatte auch das Problem und bekam KEIN Alg1.
Und das war dieses Jahr.
Beitrag von asira - 07.10.10 - 12:35 Uhr
Hallo!
Besteht bei Deiner Mutter denn die Aussicht darauf, das sie noch mal arbeitsfähig wird? Sonst sollte sie nämlich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit(srente) stellen!
Und was die Arge angeht... Was bekommt Deine Mutter denn im Moment für Geld? Hat sie denn überhaupt noch Anspruch auf AlgI?
Würde auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen, das verschafft Euch Zeit!
Alles gute für Deine Mutter!
LG
asira
Beitrag von rucolinamaus - 07.10.10 - 13:02 Uhr
Nein vermutlich kann sie nicht wieder arbeiten.
Sie hat auch schon einen Termin bei der SoVd wegen Rente.
Sie bekommt das ALG 1 erst ab dem 25.09., vorher bekam sie Kranknengeld.
Vielen dank
Beitrag von elli2803 - 07.10.10 - 13:27 Uhr
Hallo,
was mir gerade auffällt
1. hat sie etwas gegen die Kündigung unternommen? Was steht als Kündigungsgrund in der Kündigung? Krankheit ist/wäre kein Grund. Gekündigt werden darf sie eigentlich erst am 1. Tag ihrer Gesundschreibung.
2. Warum wurde deine Mutter jetzt schon ausgesteuert? Sie hat Anspruch auf 2 Jahre Krankengeld.
Lg Elli
Beitrag von thea21 - 07.10.10 - 14:32 Uhr
Gekündigt werden kann sie auch während ihrer Krankheit, aber eben nicht WEGEN ihrer Krankheit.
Beitrag von windsbraut69 - 08.10.10 - 08:41 Uhr
Doch, unter bestimmten Voraussetzungen, die hier gegeben sein dürften, darf sie durchaus auch WEGEN der Krankheit gekündigt werden.
Während der Krankheit ohnehin!
Gruß,
W
Beitrag von thea21 - 12.10.10 - 11:32 Uhr
Ok, danke für die Berichtigung, das wusste ich nicht.
Beitrag von altehippe - 07.10.10 - 14:49 Uhr
Irrglaube.
Es darf sowohl während der Krankschriebung gekündigt werden und unter bestimmten Voraussetzungen auch WEGEN Krankheit.
Beitrag von elli2803 - 07.10.10 - 16:40 Uhr
Nix Irrglaube. Meine Mutter hat vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen das die Kündigung NICHT rechtens ist.
Beitrag von sassi31 - 07.10.10 - 17:21 Uhr
Das ist dann aber eine Einzelfallentscheidung.
Denn wenn es für eine Firma unzumutbar wird, einen dauernd wegen Krankheit abwesenden Mitarbeiter zu behalten, darf man durchaus auch entlassen.
Beitrag von altehippe - 07.10.10 - 17:43 Uhr
Beitrag von elli2803 - 07.10.10 - 21:40 Uhr
Jede Entsc heidung des Arebeitsgerichtes diesbezüglich ist eine Einzelfallentscheidung.
Die Krankschreibung meiner Mutter belief sich auf den gleichen Zeitraum wie bei der TE.
Beitrag von windsbraut69 - 08.10.10 - 08:43 Uhr
Du hast aber behauptet, es dürfe weder während noch wegen Krankeit gekündigt werden und das stimmt nicht!
Ob der Zeitraum bei Deiner Mutter gleich lang war, ist irrelevant, das ist nicht das einzige Kriterium!
Beitrag von rucolinamaus - 07.10.10 - 18:05 Uhr
Alles in allem waren es schon längere Zeiten Krankengeld.
Beitrag von nagini - 07.10.10 - 17:43 Uhr
Hi, deine Mum hat keinen Anspruch auf Alg1 solange sie krank ist, sondern auf Alg2/Sozialgeld! War also richtig, was die Agentur gemacht hat, tut mir leid.
Beitrag von rucolinamaus - 07.10.10 - 18:04 Uhr
Ich denke, da trifft eher das zu oder?
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2739788&pid=17355131&bid=28
Beitrag von carrie23 - 07.10.10 - 21:34 Uhr
Nein, hier stand ja "bis zur entgültigen Feststelllung hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit" während du geschrieben hast es stünde schon fest dass deine Mutter nicht mehr arbeiten kann.
Beitrag von rucolinamaus - 08.10.10 - 11:22 Uhr
Ach ja , danke!
