Hallo,
meine älteste Tochter bekommt ein Baby, vorr. Entbindungstermin
17.12. 2010.
Sie hat einen befristeten AV welcher am 31.12. 2010 endet.
Kann mir jemand sagen, wie das in diesem Fall mit Mutterschaftsgeld und
anschl. Elterngeld läuft, heißt, wer zuständig ist?
Vielen lieben Dank im Vorraus!
zwergi4711
Befristeter Vertrag und Mutterschutz
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Beitrag von zwergi4711 - 08.10.10 - 10:50 Uhr
Beitrag von johanna1972 - 08.10.10 - 11:12 Uhr
Hallo,
für das Mutterschaftsgeld ist die Krankenkasse zuständig - sie bekommt vom Arzt eine Bescheinigung, diese gibt sie beim AG ab und der schickt es zur Krankenkasse. Sie bekommt, dann das Mutterschaftsgeld von der KK und der AG stockt es auf.
Bei wird das Elterngeld beim Amt für Integration und soziale Sicherung beantragt, früher beim Versorgungsamt. Hier solltet ihr bei der Gemeinde anrufen, die können Euch sagen wer zuständig ist.
LG Johanna
Beitrag von susannea - 08.10.10 - 16:41 Uhr
Sie bekommtnach VertragsendeMutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Elterngeld wie alleanderen auch aus demDurchschnittseinkommen vor dem Mutterschutz!
Kostenlos krankenversichert ist sie allerdings nur solange sie Elterngeld bezieht!
