so meine Frage
habe am 15.9 einen 400,00 job angenommen-muss nun leider aus privaten Gründen kündigen
leider kann ich bezüglich der kündigungsfrist nix im vertrag finden


ich mein -war ja nicht lange dabei
vielen dank dany
400,00 job-kündigung
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Beitrag von knutschkugel4 - 09.10.10 - 19:41 Uhr
Beitrag von goldtaube - 09.10.10 - 20:09 Uhr
Ist es ein befristeter oder unbefristeter Vertrag? Ist eine Probezeit vereinbart?
Wenn es ein unbefrister Vertrag ist und eine Probezeit vereinbart ist und diese noch nicht um ist und im Vertrag keinerlei Kündigungsfrist drin steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist bzw. die im Tarifvertrag steht (sofern es einen gibt). Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Wenn es ein unbefrister Vertrag ist und keine Probezeit vereinbart ist und keine Kündigungsfrist im Vertrag steht gilt ebenfalls die gestzliche Kündigungsfrist bzw. die im Tarifvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt hier 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist die Sache schon schwieriger. Steht da nicht explizit drin das du als Arbeitnehmer kündigen kannst, dann kannst du normalerweise nicht kündigen. Der Vertrag läuft zum angegebenen Zeitpunkt einfach aus.
Beitrag von knutschkugel4 - 09.10.10 - 20:14 Uhr
es ist so ne art jahresvertrag -mit 6 monate probezeit
es steht auch drinne das während der probezeit von beiden Seiten aus gekündigt werden kann -nur halt der zeitraum nicht
Beitrag von goldtaube - 09.10.10 - 20:18 Uhr
Wenn eine Probezeit vereinbart ist und auch das von beiden Seiten gekündigt werden kann und es fehlt nur die Angabe der Frist, dann gilt die gesetzliche bzw. die tarifvertraglich (sofern vorhanden) vereinbarte Frist.
Die gesetzliche Frist beträgt während einer Probezeit 2 Wochen.
Beitrag von goldtaube - 09.10.10 - 20:17 Uhr
Hier die Gesetzestexte dazu:
Zitat:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zitatende
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Während einer Probezeit:
Zitat:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Zitatende
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Bei befristetem Arbeitsvertrag:
Zitat:
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
...
3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
...
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Beitrag von knutschkugel4 - 09.10.10 - 20:19 Uhr
he-du hast mir echt weitergeholfen-vielen lieben dank
