Hallo!
Ich war vor ca. 1 1/2 Jahren für 4 Monate arbeitslos und nun arbeite ich wieder seit über einem Jahr. Wenn ich nun arbeitslos werden würde, wie würde das Arbeitslosengeld berechnet werden?? Wird es komplett neu berechnet oder bekomme ich die restlichen 8 Monate das Arbeitslosengeld in der Höhe, wie ich es vor 1 1/2 Jahren bekam???
LG Rikkiana
Frage bzgl. Arbeitslosengeld
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Beitrag von rikkiana - 10.10.10 - 21:23 Uhr
Beitrag von annelie.77 - 10.10.10 - 23:15 Uhr
Hallo,
ich glaube die letzten 12 Monate zählen als Berechnungsgrundlage, sicher bin ich aber nicht. Schau doch mal auf der Seite der Arbeitsagentur, da steht es bestimmt.
Schönen Abend
Anne
Beitrag von karin3 - 11.10.10 - 20:07 Uhr
Hallo,
wie genau dein Arbeitslosengeld berechnet wird kann ich dir nicht sagen. Es ist in deinem Fall abhängig von dem Verdienst von vor 1 1/2 Jahren und dem jetzigem.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__130.html
(1) Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs.
(2) Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums bleiben außer Betracht
3.Zeiten, in denen der Arbeitslose Elterngeld bezogen oder Erziehungsgeld bezogen oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat oder ein Kind unter drei Jahren betreut und erzogen hat, wenn wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemindert war,
(3) Der Bemessungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert, wenn
2.es mit Rücksicht auf das Bemessungsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen unbillig hart wäre, von dem Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum auszugehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html
(4) Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.
Gruß Karin
