Hallo,
so wie ich das gelesen habe, kann man das Elterngeld / Elternzeit ja auf 14 Monate ausweiten, wenn beide Partner Elternzeit nehmen. Nun hat mir jemand erzählt, dass die Zeit des MuSchu darin enthalten ist. Das verstehe ich nicht ganz.
Wir hatten das folgendermaßen vor: Ich bekomme das Kind Ende Mai 2011. Dann wollte ich halt den MuSchu nehmen und dann die 2 Monate Elternzeit und mein Mann danach die "regulären" 12 Monate Elternzeit. So wie meine Bekannte mir erzählt hat, kann mein Mann dann aber nur noch 10 Monate nehmen, da die 8 Wochen MuSchu schon automatisch 2 Monate Elternzeit beinhalten.
Stimmt das??? Wie blöd ist das denn?
MuSchu wird doch von der KK bezahlt und Elternzeit vom Landkreis. Wie kann man das denn so vermischen?
Freue mich über eine Aufklärung. :)
Elterngeld 14 oder 12 Monate. Wer hat Ahnung?
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Beitrag von sunnyangel2000 - 11.10.10 - 13:46 Uhr
Beitrag von jans_braut - 11.10.10 - 13:51 Uhr
Hallo,
deine Bekannten haben recht. Mutterschutz wird auch berücksichtigt.Wenn du zu wenig Muttergeld bekommen würdest (bei geringfügig Beschäftigten denkbar, also unter 300 Euro), dann würdest du noch anteilig Elterngeld bekommen in der Zeit.
Du bleibst vier Monate zuhause - also bekommst du vier Monate Elterngeld/Mutterschutz. Dein Mann bekommt dann für die nächsten zehn Monate das Geld.
Gruss
Beitrag von windsbraut69 - 11.10.10 - 13:51 Uhr
Du bringst ElternZEIT und ElternGELD durcheinander.
Elternzeit könnt Ihr beide bis zu 3 Jahren nehmen, wie Ihr mögt.
Elterngeld gibt es für Euch beide zusammen für max. 14 Monate und das Mutterschaftsgeld wird selbstverständlich angerechnet - sind ja beides Lohnersatzleistungen. Warum solltest Du doppelten Lohnersatz bekommen?
Gruß,
W
Beitrag von sunnyangel2000 - 11.10.10 - 13:57 Uhr
Von doppelt hab ich ja gar nichts gesagt....
Ich war immer nur in der Ahnahme, das die Elternzeit nach dem MuSchu beginnt und deswegen hab ich das nicht wirklich verstanden.
Beitrag von windsbraut69 - 11.10.10 - 14:00 Uhr
Nochmal: Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Paar Schuhe - Dir geht es doch um das Geld, das "vermischt" wird, oder?
Beitrag von kati543 - 11.10.10 - 14:08 Uhr
Man kann nicht mehrere Lohnersatzleistungen gleichzeitig bekommen. Insofern stimmt das schon. Es ist genauso, wie es mit dem ALG2 passieren soll (naja, zumindest andersherum) - Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet.
Warum allerdings arbeitenden Frauen im Mutterschutz nicht mindestens die 300€ zugestanden wird, ist mir völlig schleierhaft. Da müsste wahrscheinlich nur mal jemand dagegen klagen. Denn die 300€ sind keine Lohnersatzleistung.
"MuSchu wird doch von der KK bezahlt und Elternzeit vom Landkreis. Wie kann man das denn so vermischen? "
Das passiert in ganz vielen Sachen so. Das hat nichts mit dem Träger zu tun, sondern damit dass du nicht mehr als 100% Lohnersatz bekommen kannst.
