Abfindung - Steuer

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Beitrag von kathi.net - 12.10.10 - 11:27 Uhr

Hallo,

angenommen, jemand erhält eine Abfindung. Die muß ja versteuert werden. #aerger Kann mir ja jemand auf die Schnelle sagen, ob das Finanzamt bei der Abfindung automatisch die 1/5-Regelung heranzieht oder die beantragt werden muß?

Lieben Dank Kathi

Beitrag von minishakira - 12.10.10 - 12:20 Uhr

hi,
bei mein mann haben die das in der jahres abrechnung gemacht.Wir fanden es net so gut und es war net gerad wenig:(uns hat aber auch keiner gesagt das es versteuert wird:(Wird es auch laut finanzamt net es fällt nur mit in die progression oder so.sorry kann da auch net viel mehr sagen -ruf doch beim finanzamt an.dann weißt es 100%richtig.

lg kathy

Beitrag von kathi.net - 12.10.10 - 12:39 Uhr

#kratz Es wird nicht versteuert????#schock Das kann ich ja gar nicht glauben.

Trotzdem #danke

Beitrag von goldie99999 - 12.10.10 - 15:11 Uhr

Eine Abfindung wird nicht versteuert- nicht sofort jedenfalls :-) Erst am Jahresende. Das ist es, was meine Vorschreiberin mit Progessionsvorbehalt meinte.

Eine Abfindung unter 7200 Euronen ist sogar gänzlich steuerfrei... wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob der Betrag noch stimmt, das würde ich nochmal googlen. Aber round about 7000 Euro müßten es sein.

Beitrag von kathi.net - 12.10.10 - 15:21 Uhr

Ah okay..... #danke

Beitrag von goldie99999 - 12.10.10 - 15:41 Uhr

Nehme alles zurück- die Freibeträge wurden abgeschafft.

http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/abfindung-im-arbeitsrecht-informationen-zu-steuern-sozialversicherung-und-arbeitslosengeld

Die Fünftelregelung ist aber nicht gesondert zu beantragen, was ja Deine ursprüngliche Frage war.

Beitrag von baerbelsche70 - 27.07.11 - 00:24 Uhr

Ja, die Freibeträge auf Abfindungen gab es bis 2005. Seit dem muss die Abfindung bis auf den letzen Euro voll versteuert werden.

Oftmals wird die Fünftelregelung schon vom Arbeitgeber angerechnet und direkt mit der Lohnsteuervorauszahlung abgeführt. Falls das nicht so ist, wird die Fünftelregelung hinterher vom Finanzamt angerechnet (mit der Steuererklärung nach dem Jahresende).
Du kannst das aber auch selber nachrechnen mit einem Abfindungsrechner. Auf dieser Seite fand ich das ganz gut erklärt - http://www.abfindungsrechner-online.de/