Hallo!
Ich werde warscheinlich ab 01.01.2011 arbeitslos sein.
In einer Firma, in der ich sehr gerne arbeiten würde, wird eine Stelle frei, leider erst ab August 2011. Diese Fa. möchte mich sehr gerne einstellen.
Jetzt habe ich das Angebot bekommen, ab Januar 2011 erst mal als Minijobber (165€) anzufangen und ab August dann voll.
Wie verhält sich das mit dem Arbeitslosengeld? Was darf ich dazuverdienen, ohne dass mir das ALG gekürzt wird?
trixi131
Arbeitslosengeld und 165€ Job?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von trixi131 - 12.10.10 - 13:50 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 12.10.10 - 14:00 Uhr
Du solltest froh sein um JEDEN CENT den Du weniger ALG beziehen musst anstatt zu fragen wie viel Du arbeiten "darfst" ohne dass Dir ALG gestrichen wird!
Beitrag von trixi131 - 12.10.10 - 14:27 Uhr
Das war nicht sehr hilfreich.
Glaub mir, ich würde mir auch wünschen es ginge anders.
Beitrag von kruemlschen - 12.10.10 - 14:40 Uhr
Nein tust Du nicht, sonst würdest Du einfach arbeiten so viel Du kannst um möglichst wenig ALG zu bekommen und NICHT darüber nachdenken, ob Du "weniger" ALG bekommst wenn Du mehr arbeitest!
Wie mich diese Erwartungshaltung in unserer Gesellschaft ankotzt, anstatt möglichst viel Beitrag zu leisten wird hier immer nur gefragt wie man mit möglichst wenig Aufwand zu möglichst viel Geld kommt.
Egal ob Du für 165€ oder für 400€ im Monat arbeiten gehst, am Ende hast Du das Selbe auf dem Konto, Du beziehst nur weniger ALG und liegst somit dem Staat weniger auf der Tasche. DAS sollte Dein Anliegen sein!
Beitrag von annelie.77 - 12.10.10 - 14:42 Uhr
Komm mal runter, wir reden hier von ALG I, also einer Versicherungsleistung, für die sie eingezahlt hat.
Mich nervt es hier auch manchmal, aber schnauz doch nicht die Falschen an.
LG
Anne
Beitrag von trixi131 - 12.10.10 - 14:56 Uhr
Danke Annelie.77!
Und zu Dir Kruemelschen, ich war mein ganzes Arbeitsleben (immerhin schon 14 Jahre) noch nie arbeitslos. Habe also dem Staat relativ wenig auf der Tasche gelegen.
Schere nicht alle Leute über einen Kamm.
Beitrag von kruemlschen - 12.10.10 - 15:05 Uhr
Ich schere hier überhaupt nicht alle Leute über einen Kamm.
Ich gönne Dir Dein ALG! Aber zu fragen wie viel Du maximal verdienen darfst damit Du auch ja keine Leistung gestrichen bekommst finde ich nun mal ![]()
Das ist genau das Problem an unserem Sozialstaat, er wird ausgenutzt!
Und wenn Du die Möglichkeit hättest mehr als für die anrechnungsfreien 165€ zu arbeiten, es aber nicht tust weil Du ja dann weniger ALG bekommst als "Dir zusteht" dann ist das nichts anderes als die Leistung auszunutzen.
Ich weiß, dass hast Du nicht direkt geschrieben, aufgrund Deiner Fragestellung unterstelle ich es Dir aber.
Wenn sich jeder nach der Kündigung erstmal 1 Jahr Zeit lassen würde bis er sich einen neuen Job sucht, weil ihm ja 1 Jahr ALG I Leistung "zusteht" was glaubst Du wie lange das System dann noch aufrecht gehalten werden kann?
Egal ob Versicherungsleistung oder nicht.
Das ist der springende Punkt und nicht der Leistungsbezug von ALGI und dazu habe ich Dir meine Meinung gesagt, auch wenn Du sie nicht hören willst.
K.
Beitrag von trixi131 - 12.10.10 - 15:31 Uhr
"Und wenn Du die Möglichkeit hättest mehr als für die anrechnungsfreien 165€ zu arbeiten, es aber nicht tust weil Du ja dann weniger ALG bekommst als "Dir zusteht" dann ist das nichts anderes als die Leistung auszunutzen."
Da unterstellst Du mir was falsches. Die Möglichkeit auf mehr, habe ich in dieser Firma im Moment aber nicht. Warum nutze ich da das Amt aus??? Warscheinlich habe ich die Frage etwas unglücklich gestellt.
Und wer redet denn von einem Jahr Arbeitslosigkeit? Ich bin spätestens ab August 2011 wieder voll beschäftigt. Ich habe dann also wieder arbeit und das in der Firma, in die ich schon immer wollte!!!
Was ist daran so schlimm?
Wer sagt denn, dass ich Deine Meinung nicht hören will? Ich finde es bloss etwas komisch, dass Du Dich gleich so aufregst.
C.
Beitrag von annelie.77 - 12.10.10 - 14:19 Uhr
Hallo,
ich glaube 165,- EUR sind ohnehin frei.
Alles Gute
Anne
Beitrag von trixi131 - 12.10.10 - 14:29 Uhr
Glaubst du oder weisst du?
Beitrag von annelie.77 - 12.10.10 - 14:40 Uhr
Leider nur glauben 
Beitrag von goldtaube - 12.10.10 - 14:29 Uhr
Beim ALG I liegt der Freibetrag bei 165 Euro.
Beim ALG II liegt der Grundfreibetrag bei 100 Euro + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 bzw. bis 1500 Euro (mit Kinder).
Bei 165 Euro Brutto wie Netto wären hier dann 113 Euro anrechnungsfrei.
Beitrag von goldtaube - 12.10.10 - 14:31 Uhr
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25834/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Hilfen/Freibetraege/Freibetraege-Nav.html#d1.1
Beitrag von trixi131 - 12.10.10 - 14:33 Uhr
Vielen Dank!
Beitrag von thea21 - 12.10.10 - 15:48 Uhr
Die 165 sind anrechnungsfrei, alles was darüber geht, wird verrechnet.
Beitrag von weltenbuergerin2 - 13.10.10 - 01:07 Uhr
Rein zufällig ein Minijob auf 165 euro Basis, der das Arbeitslosengeld nicht berührt.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
