fortbildungskosten an ag zurückzahlen

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Beitrag von schlumpi - 12.10.10 - 18:13 Uhr

hallo,

ich wurde vom ag gekündigt. im kündigungsschreiben steht, dass ich die kosten zurückzahlen soll und habe eine rechnung bekommen. im arbeitsvertrag steht nichts zum thema fortbildung.
nun habe ich gehört, dass wenn der ag kündigt ich nicht zahlen muss.

wisst ihr was?

lg,

Beitrag von seikon - 12.10.10 - 18:24 Uhr

Wurdest du ordentlich, oder fristlos gekündigt?

Beitrag von schlumpi - 12.10.10 - 19:21 Uhr

hallo,

ordentliche kündigung in probezeit (2 wochen frist). das arbeitsverhältnus wurde nicht aufgrund meiner arbeit,sondern aus gründen des ag beendet

Beitrag von seikon - 12.10.10 - 20:14 Uhr

In dem Fall gilt wohl das hier für dich:

"Mit Urteil vom 06.05.1998 (vgl. NZA 1999,79) hatte das Bundesarbeitsgericht über den Fall zu entscheiden, ob eine Rückzahlungspflicht auch bei einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung dem Arbeitnehmer zumutbar und daher zulässig ist. Dies wurde vom Gericht zu Recht verneint. Die Frage, wer gekündigt hat, löst das Problem der Rückzahlungsverpflichtung nicht. Ausschlaggebend ist vielmehr, wer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vertreten hat. Hat der Arbeitgeber gekündigt, ohne dass der Arbeitnehmer diese Kündigung durch seine Person oder sein Verhalten zu vertreten hat (Arbeitsverweigerung, eigenmächtiger Urlaubsantritt, häufige Kurzerkrankungen), ist eine Rückzahlungsverpflichtung selbstverständlich nicht gegeben, auch wenn die Kündigung betriebsbedingt erfolgte."

Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm