Hallo,
vor 2 Wochen hatten mein Partner und ich so richtig heftigen Streit.
Darauf hin, habe ich gesagt, ich ziehe mit unserer Tochter aus.
Musste leider zum AAmt da ich selbst nicht Arbeite. Hartz 4 beantragt, Unterhaltsklährung etc. Heute unterschreibe ich den Neuen Mietvertrag. Der am 1.12.2010 beginnt.
So, nun haben wir uns gestern ewig lange unterhalten und uns wieder Zusammengerauft. Ich Liebe Ihn ja auch über ALLES!
Die neue Wohnung möchte ich aber behalten, so als Rückzugsort wenn mal wieder alles zuviel wird.
Was mich aber noch etwas beschäftigt, muss mein Partner trotzdem Unterhalt bezahlen? Sind ja nicht getrennt, leben nur getrennt.
Muss er trotzdem oder?
Sorry, wenn es neh blöde Frage ist.
Lg
Vom Partner getrennt, alles ind die Wege geleitet und nun
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Beitrag von vogelscheuche - 13.10.10 - 07:39 Uhr
Beitrag von imzadi - 13.10.10 - 07:45 Uhr
Ich hoffe es, sonst haben wir bald ganz viele die sich eine Zweitwohnung auf Staatskosten halten.
Beitrag von thea21 - 13.10.10 - 08:27 Uhr
Klar, könnte er!....
Aber, um mal einen andeen Zahn zu ziehen:
Ihr zwei, doch wieder zusammen, getrennte Wohnungen.
Er verdient (oder bekommt ALG2), du bekommst ALG 2.....Nennt sich Betrug, zumindest, wenn man inoffiziell ja doch zusammen ist.
Also wenn, dann bitte doch ehrlich sein und dem Jobcenter Bescheid geben, dass man keine Leistungen beziehen würde, da die Anspruchsvorraussetzung nicht gegeben ist.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.10.10 - 08:36 Uhr
Die Frage ist nicht dein Ernst,oder?.
Du willst dir auf Kosten der Allgemeinheit einen Rückzugsort schaffen?
Und ja, er wird zahlen müssen, wenn sein Einkommen dementsprechend ist.
Und das ist auch gut so.
Beitrag von nele27 - 13.10.10 - 08:55 Uhr
Moin,
es ist für Euch persönlich sicher sinnvoll, einen Rückzugsort zu haben, damit es nicht gleich wieder kracht. Daher kann ich schon verstehen, wenn man nicht gleich wieder völlig zum alten Zustand zurückkehren will. Vll sucht Ihr Euch auch Hilfe über eine Beratungsstelle o.ä., damit ihr nicht wieder am selben Punkt steht wie vorher.
ABER: Die Wohnung muss von Euch privat finanziert werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Alles andere ist Betrug... also sage beim Amt Bescheid und zahlt Euren Rückzugsort selbst. Das müssen alle anderen auch, die keinen Anspruch auf Leistungen haben und das habt Ihr als Familie (die ihr nun wieder seid, wenn auch auf Abstand) eben nicht.
Ich als Steuerzahler bin nicht dafür verantwortlich, Eure Auszeiten zu finanzieren!
LG, Nele
Beitrag von litalia - 13.10.10 - 09:48 Uhr
schon frech.
ihr seit alle weiterhin zusammen und du möchtest gern einen rückzugsort den dir das amt bezahlen soll, machst einen auf alleinerziehende und bist de meinung der herr brauch keinen unterhalt zahlen?
rückzugsort ist ja gut und schön aber diesen muss man sich LEISTEN können.
was du vor hast ist BETRUG und ich hoffe er wird zur anzeige gebracht von aufmersamen nachbarn
Beitrag von vogelscheuche - 13.10.10 - 10:13 Uhr
Ihr habt mich falsch verstanden.
Ich werde mit meiner Tochter in meiner neuen Wohnung leben! Nicht da ab und zu mal Blumen gießen.
Habe mich falsch ausgedrückt. Sorry
Beitrag von thea21 - 13.10.10 - 10:21 Uhr
Nein sorry, DU verstehst UNS nicht.
Wenn du in diese Wohnung ziehst, sie vom Amt bezahlen lässt, viell. noch Alleinerziehendenbonus bekommst, OBWOHL ihr zusammen seit und füreinander da bzw einsteht (und erzähl mir nicht es wäre nicht so), dann IST es Betrug Leistungen vom Amt zu erschleichen.
PUNKT!
Beitrag von vogelscheuche - 13.10.10 - 12:12 Uhr
Das wusste ich nicht. Ich habe nächste Woche wieder einen Termin bei der Arge und werde denen sagen, das ich diesen "Alleinerziehendenbonus" nicht brauche.
Danke für die Aufklärung.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.10.10 - 12:22 Uhr
Du verstehst es immernoch icht, oder???
Du bekommst aber alle anderen Leistungen vom Amt, nur weil du eine eigene Wohnung hast und eigentlich einen Partner, der für euch sorgen könnte.
Wenn du das selber finanzierst, kein Problem, aber für dich zahlst der Steuerzahler
Beitrag von thea21 - 13.10.10 - 12:49 Uhr
NEIN FALSCH!....
Du kannst zur Arge gehen und selbst reinen Tisch machen, indem zu erzählst das du eigentlich mit dem Vater deiner Tochter zusammen bist und ihr eine Lebensgemeinschaft bildet.
Dann kannst du schauen ob man dir deine 2. Wohnung finanzieren möchte, unter den Voraussetzungen.
Ich fass es nicht. Da geht man selbst arbeiten, der Partner auch, sieht sein Kind ganze 5 Stunden am Tag und darf dann hier lesen das n Mädel, kaum älter als man selbst ne Auszeitwohnung auf Kosten der Steuerzahler finanziert haben möchte.
Beitrag von nele27 - 13.10.10 - 10:57 Uhr
Es ist TROTZDEM Betrug, da Du nicht allein Erziehend bist!!!!!
Warum gehst Du nicht arbeiten und finanzierst Dir so eine Wohnung statt Dich bei uns durchzuschnorren?
Beitrag von frischerduft - 13.10.10 - 10:16 Uhr
Hallo,
deine Frage ist doch nicht ernst gemeint, oder??
Weißt du, mein Mann und ich arbeiten Vollzeit, und ich habe trotzdem keinen Rückzugsort (andere Wohnung). Schlicht und einfach weil es mir zu teuer ist und ich es selbst finanzieren müsste.
Wenn du vor dem Amt schön auf allein erziehend machst und ihr trotzdem zusammen seid und dein "Rückzugsort" vom Amt finanziert wird, ist das in meinen Augen Betrug
Und ja, er muss dir Unterhalt zahlen.
Ich habe mir sagen lassen, dass das Amt davon ausgeht, dass du Unterhalt bekommst, sollte dein Freund dazu in der Lage sein. Der Unterhalt wird gegen deine Bezüge gegengerechnet, so dass du weniger ALG II bekommen wirst.
Schöne Grüsse von einer, die mit ihrem Mann schon 10 Jahre verheiratet ist und keinen Rückzugsort hat.
Sollte ich mal ne Stunde Rückzug vom Eheleben brauchen, gehe ich mit dem Hund meiner Schwiegereltern spazieren. Geht auch.
Nici
Beitrag von vwpassat - 13.10.10 - 12:37 Uhr
Du bekommst von mir den Preis "Beitrag des Tages".
Man geht sich ja eh weniger gegenseitig auf die Nerven, wenn man auch einer geregelten Arbeit nachgeht. Und wer sein eigenes, sauer verdientes Geld für Miete und alles drumherum ausgibt, der kommt auch nicht so schnell auf solch abstrakte Ideen wie die TE. Aber der Steuerzahler wirds schon richten, gelle.
Beitrag von kathi.net - 13.10.10 - 10:32 Uhr
Bist du nun alleinerziehend oder nicht? So ganz verstehe ich den Sinn zwar nicht, aber egal.....
Und natürlich muß er Unterhalt fürs Kind zahlen oder soll das auch noch die Allgemeinheit übernehmen?
Warum gehst du eigentlich nicht arbeiten?
Gruß Kathi
Beitrag von vogelscheuche - 13.10.10 - 12:10 Uhr
Ich schreibe Bewerbungen und gehe mich vorstellen. Leider ist es hier im Umkreis sehr schlecht, wenn die Leute das Wort "Kind" hören.
Nebenbei habe ich die letzte Zeit immer was gemacht. Nur leider ging es bei der letzten Stelle nicht mehr, da die Öffnungszeiten geändert wurden und ich das mit meiner Tochter nicht mehr unterbringen konnte.
Mehr als bemühen kann ich mich nicht. Ich finde es auch nicht toll und deswegen versuche ich ja alles.
Beitrag von kathi.net - 13.10.10 - 13:30 Uhr
Na das nenn ich mal Zufall.....
Was machst du eigentlich, wenn das Amt dir die Wohnung nicht bezahlt?
Beitrag von vwpassat - 13.10.10 - 11:34 Uhr
Welche ARGE ist denn für Dich zuständig?
Beitrag von vogelscheuche - 13.10.10 - 12:05 Uhr
So ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Sorry
Wo ist denn nun der Unterschied ob ich mit dem EX zusammen bin und ne eigene Wohnung habe, oder neu jmd. kennen lerne ,der Arbeitet und mit dem werde ich ja auch nicht nach 2 Tagen zusammen ziehen da ich die Arge nicht "ausnutzen" will.
Gut es ist der Vater meiner Tochter, aber wenn es einfach nicht klappt das "Zusammenleben".
Beitrag von vwpassat - 13.10.10 - 12:39 Uhr
Würdest Du bzw. Ihr selbst (!!!) für Euch sorgen, würdest Du das Ganze völlig anders sehen.
Beitrag von nuckelspucker - 13.10.10 - 13:47 Uhr
hey,
wenn ihr wieder ein paar seid, dann gibts keinen anspruch auf irgendwelche leistungen vom staat.
eine heimliche partnerschaft würd ich mir gut überlegen, schon im interesse des kindes.
ich find es schon seltsam, nach einem streit gleich zum amt zu rennen und alles mögliche zu beantragen. gerade mit kind sollte man sich das gut überlegen.
dann gibts ein gespräch und alles ist wieder okay? muss ja ein toller typ sein.
lg claudia
