Hallo liebes Team,
eine Frage 
Man kann ja die Elternzeit aufteilen. Wieviel dürfen wir aufteilen, 12 Monate oder 14 Monate? Würde es auch gehen, dass ich nach der ET 21.04.2011 -> 5 Monate daheim bleibe und mein Partner 7 Monate. Würden wir 12 Monate Elterngeld bekommen oder die ersten 2 Monate nach ET Mutterschaftsgeld?
Ich danke schonmal für die Antwort(en)
LG Nicole
mit
(14SSW)
Elternzeit aufteilen -> eine Frage
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Beitrag von fameggert-strobl - 14.10.10 - 12:33 Uhr
Beitrag von lady_chainsaw - 14.10.10 - 13:32 Uhr
Hallo Nicole,
ihr dürft die 14 Monate nach Lust und Laune aufteilen, sofern einer von Euch mindestens 2 Monate in Elternzeit geht und der andere entsprechend auf 14 "aufstockt" (also z.B. 12 + 2, 11 + 3, 10 + 4....)
Ich war 6 Monate und mein Mann beendet jetzt seine 6 Monate (wobei er halt auch 8 hätte machen können).
Also 5 + 7 wären ja nur 12 Monate, aber da die Elternzeit (und damit die Elterngeldzahlung) für Dich ab dem Tag der Geburt zählt, müsstest Du auch 7 Monate beantragen. Auch wenn die ersten Wochen Mutterschutz sind, da es zur Elternzeit zählt, würde auch Elterngeld gezahlt werden (wenn es kein Mutterschaftsgeld gibt z.B.).
War das verständlich? 
LG
Karen
Beitrag von fameggert-strobl - 14.10.10 - 13:58 Uhr
Hallo,
ich danke dir. Aber bekommt man das Geld nicht nur 12 Monate? Oh man bei mir ist es nun fast 7 Jahre her und da war das noch anders, da gab es das nicht .......
Weißt du eigentlich wie das mit dem Kündigungsschutz ausschaut, für MANN und FRAU?
LG
Beitrag von lady_chainsaw - 14.10.10 - 14:23 Uhr
Hallo,
ja, bei mir war es 6 Jahre her
und es gab noch Erziehungsgeld (bzw. keines, wenn man "zuviel" verdiente). Deshalb haben wir uns sehr über das Elterngeld jetzt beim Sohn gefreut 
Das Geld gibt es theoretisch für 14 Monate. Aber da Mutterschutz und Elternzeit sich für Dich überschneiden, wird nur Mutterschutzgeld gezahlt (wenn dieses höher ausfällt als das Elterngeld und das ist ja der Fall, wenn man vorher gearbeitet hat).
Beim Kündigungsschutz ist es so, dass demjenigen in Elternzeit (egal ob bei der Mutter oder beim Vater) nicht gekündigt werden darf. Aber der AG könnte am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit eine fristgemäße Kündigung überreichen.
LG
Karen
