Huhu ihr lieben,
nu hab ich auch mal eine oder mehrere Fragen. Ich bin total Planlos was ich nun alles an Bürokram zu Tun hab.
Ich bin nun in der 36. Woche und hab vor einer woche meinen Zettel für mutterschutz an die Krankenkasse geschickt.
Was muss ich nun als nächstes machen? Muss ich schon die Elterngeld Geschichte machen? Wenn ja, wie? Ich habe heute von einer ehemaligen Kollegin gehört das ich es evtl. gar nicht bekomme da ich gar nicht ein Jahr gearbeitet habe- Ich hab 7 Monate gearbeitet und dann BV bekommen... Nun hab ich irgendwo gelesen das JEDER Elterngeld bekommt. Was ist denn nun korrekt?
Wird das Elterngeld bzw die Elternzeit beim Jugendamt beantragt oder beim Bezirksamt oder noch woanders? Gibt es irgendeine Seite wo man sich über alles schlau machen kann?
Ich bin etwas überfordert mit dem Ganzen und habe echt Sorge etwas nicht rechtzeitig eingereicht zu haben.
Bin ich schon zu spät mit der Steuerklasse? Oder geht das automatisch? Oder muss das gar nicht? 
Danke für eure Hilfe, je mehr ich darüber nachdenke desto mehr Fragen tauchen auf
Liebe Grüße
butterblume05
So viel Büro Sachen und ich versteh Null
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Beitrag von butterblume05 - 16.10.10 - 02:39 Uhr
Beitrag von bi_di - 16.10.10 - 05:42 Uhr
Elterngeldantrag: Nein.
Dafür musst Du die Geburtsurkunde haben. Allerdings kannst Du schonmal den Antrag holen und alle übrigen Papiere zusammensuchen. Ist das Baby erstmal da, hat man andere Sorgen. Und ja, Du bekommst was. Zumindest den Grundbetrag von 300€ (sofern Du nicht ALG2 beziehst - da soll / ist / wird der Grundbetrag gestrichen werden. Keine Ahnung, ob das schon durch ist.)
Beantragt wird bei der Elterngeldstelle, die ist meist beim Jugendamt aufgehängt.
Elternzeit beim AG beantragen: Ja!
Die muss 7 Wochen, bevor sie losgehen soll, beim AG eingereicht sein. Also spätestens eine Woche nach Entbindung (hast ja 8 Wochen Mutterschutz).
Steuerklasse:
Muss gar nicht. Höchstens der Freibetrag und das kannst Du auch erst machen, wenn Baby da ist. Ob ein Steuerklassenwechsel Euch günstiger kommt, müsst Ihr selbst durchrechnen.
Kindergeld:
Nach der Geburt.
Grüsse
BiDi
Beitrag von zuckerschneggle - 16.10.10 - 08:10 Uhr
der Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld wird NICHT gestrichen bei Alg II bezug, sondern wird angerechnet
Beitrag von aeni - 16.10.10 - 08:03 Uhr
Huhu
also in hh sind soweit ich weiß die bezirksstellen fürs eg verantwortlich...
Geh am besten auf http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag/hamburg.html
kannst erst nach der geb beantragen...dann noch kindergeld...geht aber auch erst nach der geburt..
Lg
Beitrag von zuckerschneggle - 16.10.10 - 08:19 Uhr
schau mal hier http://www.kinder.de/Was_es_nach_der_Geburt_zu_erledigen_gibt_Te.1125.0.html da findest du fast alles was du wissen möchtest.
Beitrag von anyca - 16.10.10 - 11:32 Uhr
Elterngeld kriegt JEDE Mutter, auch Hausfrauen, Schülerinnen o.ä. Dafür muß man nicht ein Jahr gearbeitet haben. Nur die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Verdienst, Mindestsatz sind 300 Euro.
Beitrag von kaktuszahn - 16.10.10 - 12:23 Uhr
wieso fragst du nich einfach....
