Hallo zusammen,
folgendes: Ich bin zur Zeit noch in der Elternzeit im 3. Jahr und muss eigentlich ab dem 4.5.2011 wieder arbeiten gehen (3. Geburtstag meines Sohnes). Jetzt habe ich aber vorige Woche positiv getestet und nach dem Geburtsterminrechner ist der vorauss. ET der 16.6.2011. Nach Kalender beginnt der neue Mutterschutz am 5.5.2011, was meine Chefs garnicht freuen wird...
Meine Frage ist folgende: Mich für den 4.5. beurlauben zu lassen, stellt wahrscheinlich kein Problem dar, da ich noch genug Resturlaub vom ersten Kind habe. Aber: Habe ich im Anschluss Anspruch auf mein "normales" Mutterschaftsgeld, als wenn ich tatsächlich wieder arbeiten gegangen wäre? Kennt sich da jemand aus?
Danke für ernstgemeinte Antworten!
Anke
Brauch mal Hilfe
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Beitrag von happy_nose - 16.10.10 - 08:40 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 16.10.10 - 10:18 Uhr
wow-das nenn ich mal timining!
Ja, du bekommst dein normales Mutterschaftsgeld!
Alles Gute zur Schwangerschaft
lisasimpson
Beitrag von happy_nose - 16.10.10 - 15:37 Uhr
Kann ich das denn irgendwo nachlesen und verifizieren? Nix für ungut, aber wenn ich mit meinem Chef spreche, muss das hieb- und stichfest sein - ist ein Steuerberater mit Rechtsanwalt direkt im Haus.
