Hallo,
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich habe am 1.9.2010 eigentlich eine Ausbildung als Bürokauffrau angefangen, die Ausbildung lief über einen Bildungsträger (Da teilzeit),
Ich bin in die Berufsschule, hatte aber noch keinen Betrieb.
Und ich hatte auch keinen Vertrag mit denen gemacht.
Ich war auch krankgeschrieben vom 25.8. - 30.09. (Ich bin schwanger), bin aber dennoch in die Schule gegangen, bis es wirklich nicht mehr ging und habe die Krankmeldung dann doch noch abgegeben.
Ich redete mit dem Bildungsträger und teilte dann auch mit das ich Schwanger bin, die legten mir nahe die Ausbildung erstmal abzubrechen, da für mich immer noch kein Betrieb gefunden war und mich Schwanger wohl auch niemand nehmen würde.
Ich unterschrieb ein Aufhebungsvertrag des Ausbildungsverhältnisses, da ich ja eigentlich nie wirklich ein Ausbildungsvertag hatte.
So, dann schrieb mir die Arge das ich überbezahlt bin, da ich hätte BaB beantragen müssen.
Ich antwortete, dass ich das getan hätte, wenn ich ein Betrieb gehabt hätte und ich sie nun auch abgebrochen habe.
Das ich BaB trotzdem hätte beantragen müssen auch ohne Betrieb wusste ich nicht, meine Schuld.
Nun wollen sie 468,00 Euro zurück.
30 v. H., was heißt das genau? 30 % von 100?
Die Arge schrieb nun zurück, dass ich jetzt für den Monat September trotzdem BaB bantragen soll, dann die Überzahlung müsste ich aufjeden fall zurück zahlen.
Geht das denn überhaupt? Ich hab ja kein Vertrag?
Kann ich denn die Arge fragen, ob ich die Überzahlung in kleineren Raten zurück zahlen kann? Ich bin auf jeden Cent angewiesen... 
Lg lost.hope
Arge fordert Rückzahlung, verstehe einiges nicht!
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Beitrag von lost.hope - 16.10.10 - 14:00 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 16.10.10 - 14:50 Uhr
Da du nach den 30 von Hundert fragst, gehe ich davon aus, dass in der Anhörung schon angekündigt wird, die Überzahlung in Höhe von 30% deiner Regelleistung aufzurechnen.
