Frage Unterhalt bei Lehrbeginn

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von patcy25 - 16.10.10 - 17:08 Uhr

Mein Freund hat 2 Kinder für die er geringen Unterhalt zahlt, weil er nicht viel verdient. Nun hat der Sohn, 17 J. ne Lehre angefangen. Wie wird nun in etwa der neue Unterhalt errechnet?

Beitrag von fensterputzer - 16.10.10 - 17:17 Uhr

Ja, da die Ausbildungsvergütung minus Freibeträge angerechnet wird.

Beitrag von patcy25 - 16.10.10 - 17:29 Uhr

Hab was von Hälfte des Lehrlinggeldes gelesen minus diesem Freibetrag, das wäre dann das was zu zahlen wäre. Kommt das so hin oder wird das volle Lehrlingsgeld gerechnet ?

Beitrag von fensterputzer - 16.10.10 - 17:32 Uhr

das Ganze wird zur Berechnung gebraucht aber auch dran denken das die Mutter evtl. ebenfalls Barunterhaltspflichtig sein kann.

Beitrag von linda00078 - 17.10.10 - 22:03 Uhr

Hallo.

Muss dich leider korrigieren:
Der Junge ist 17. Wenn er bei der Mutter lebt, ist sie keinesfalls barunterhaltspflichtig.

Der Unterhalt wird wie folgt berechnet: Von der Ausbildungsvergütung werden 90 Euro Ausbildungbedarf abgezogen, der Rest durch 2 geteilt und dieser Betrag vom Mindestsatz (Düsseldorfer Tabelle) abgezogen.
Wenn der Unterhalt schon vorher ungenügend war, also eine Mangelfallberechnung, wird die Ausbildungsvergütung kaum einen Einfluss auf die Unterhaltshöhe haben.

Linda