Mal angenommen, jemand hätte ein Kind, das mit der Mutter lebt und zahlt jeden Monat entsprechend einem gerichtlichen Titel, der kurz nach der Geburt im Zuge der Vaterschafts- und Unterhaltsklärung festgesetzt wurde.
Wie ist das mit diesen "neuen" dynamischen Titeln.
Das Kind ist inzwischen 4 Jahre alt. Angenommen, die finanzielle Situation, des Kindsvaters hätte sich deutlich zum Nachteil verändert und es ist absolut nicht möglich, die gerichtlich festgelegte Summe monatlich aufzubringen und er bemüht sich um eine Unterhaltsanpassung.
Wie läuft das dann ab?
Beim Jugendamt?
Wieder vor Gericht?
(richtet sich wohl auch nach Einverständnis der KM oder...
)
Und wie GENAU ist das mit der Dynamik, legt er dann beispielsweise monatlich seine Einkünfte offen und zahlt anhand dessen Centgenau was dem Kind zusteht oder wie regelmäßig wird das dann angeglichen. Oder ist das so, dass er wie jetzt eine festgelegte Summe X zahlt, bis eine der Parteien etwas anderes fordert.
Kann mir mal einer Licht ins Dunkel bringen?
Unterhaltstitel.
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Beitrag von rmwib - 16.10.10 - 19:59 Uhr
Beitrag von fensterputzer - 16.10.10 - 20:02 Uhr
er kann vor Gericht eine Anpassung fordern und dynamisch heißt das sich der Unterhalt regelmäßig nach Altersstufen des Kindes erhöht.
Beitrag von rmwib - 16.10.10 - 20:16 Uhr
Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah *bingbingbing*
dann hat er das falsch verstanden und HAT bereits einen dynamischen Titel.
Er hatte nur Angst, sich mit einer Anpassung quasi langfristig selber ins Knie zu schießen.
