Welche Auswirkungen hat es fuer den anderen Partner wenn einer der Beiden eine Steuerklasse 2 für Alleinerziehende beantragt.
Verliert hierdurch der Partner das Anrecht auf die hälftige Eintragung des Kindes auf der Lohnsteuerkarte ?
Danke für die Hilfe
Steuerklasse 2 für Alleinerziehende -> Kind Lohnsteuerkarte
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Beitrag von radiocontrolled - 17.10.10 - 16:16 Uhr
Beitrag von sandrausascha - 17.10.10 - 16:35 Uhr
hi,
ich hab das grade selber gemacht und ja, du hast das kind dann allein auf der steuerkarte stehen. man muss unterschreiben, dass man allein mit dem in einem haushalt lebt und dann gibt es die steuerklasse 2.
lg
sandra
Beitrag von zwiebelchen1977 - 17.10.10 - 17:08 Uhr
Hallo
Das stimmt so nicht. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlt, hat er ein Anrecht auf das halbe Kind.
Bianca
Beitrag von hedda.gabler - 17.10.10 - 17:18 Uhr
>>> und ja, du hast das kind dann allein auf der steuerkarte stehen. <<<
Blödsinn.
Beitrag von arite78 - 17.10.10 - 16:35 Uhr
Moin
hmm Partner vorhanden und dann Steuerklasse 2 für Alleinerziehende??? ´
Widerspricht sich oder ???
Arite
Beitrag von sandrausascha - 17.10.10 - 16:45 Uhr
vielleicht meinte sie ja den anderen elternteil? sonst ist es klar blödsinn...
Beitrag von radiocontrolled - 17.10.10 - 17:07 Uhr
Er meinte seine ehemalige Partnerin mit der er gerade eine Elternvereinbarung aufsetzt.
Da steht eben diese Passage drin:
"wird zudem ab dem 1.1.2010 die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende für sich beanspruchen"
Ich frage mich halt was das für mich impliziert bzw. inwieweit das Auswirkungen hat bzw. was man davon hat.
Wir betreuen unser Kind im Wechselmodell.
Beitrag von silbermond65 - 17.10.10 - 17:31 Uhr
Wir betreuen unser Kind im Wechselmodell.
Kann sie dann überhaupt die Steuerklasse 2 beanspruchen?
Könntest du dann doch normalerweise genauso ,falls du die Zeit über ,die du das Kind hast dann mit Kind alleine lebst.
Beitrag von silbermond65 - 17.10.10 - 16:49 Uhr
Steuerklasse 2 gibts erstmal nur für "echte" Alleinerziehende.Das heißt du wohnst mit deinem Kind /Kindern in einem Haushalt und ansonste KEINE weitere Person über 18 Jahren.
Wenn einer die Steuerklasse 2 hat ,hat der andere Elternteil aber trotzdem einen halben Freibetrag auf seiner Karte.
Als AE kann man sich allerdings den halben Freibetrag des anderen Elternteils übertragen lassen ,wenn dieser seiner Unterhaltspflicht nicht bzw. nur zu einem gewissen Teil nachkommt.
Beitrag von radiocontrolled - 17.10.10 - 17:29 Uhr
Hmm,
das bedeutet Sie hätte mehr Geld und für mich ist es irrelevant da ich nie etwas anderes als Steuerklasse 1 hatte.
Macht das viel aus und wäre es sinnvoller wenn derjenige der mehr verdient dies in Anspruch nähme ?
[Abgesehen von der Frage ob man die Klasse 2 überhaupt fuer Teilzeit-Alleinerziehend anwenden sollte]
Beitrag von silbermond65 - 17.10.10 - 17:34 Uhr
Abgesehen von der Frage ob man die Klasse 2 überhaupt fuer Teilzeit-Alleinerziehend anwenden sollte.
Ich hab mich eben grad gefragt,ob das dann überhaupt geht.Weil wenn das Kind hälftig bei jedem ist ,könntest du die Steuerklasse ja genauso beanspruchen.
Beitrag von radiocontrolled - 17.10.10 - 17:37 Uhr
Keine Ahnung, ich glaube das Wechselmodell existiert nicht im Behörden-Denken. Da geht es drum wer bezieht Kindergeld und fertig. Ausserdem ist es ja am Ende auch eine finanzielle Erleichterung für Sie und bei Ihr ist es wohl dringender als bei mir.
Darum ja meine Frage. Wenn ich davon keine Nachteile habe, kann es mir ja egal sein was Sie für sich beantragt.
