Hallo zusammen,
folgendes: Ich bin zur Zeit noch in der Elternzeit im 3. Jahr und muss eigentlich ab dem 4.5.2011 wieder arbeiten gehen (3. Geburtstag meines Sohnes). Jetzt habe ich aber vorige Woche positiv getestet und nach dem Geburtsterminrechner ist der vorauss. ET der 16.6.2011. Nach Kalender beginnt der neue Mutterschutz am 5.5.2011, was meine Chefs garnicht freuen wird...
Meine Frage ist folgende: Mich für den 4.5. beurlauben zu lassen, stellt wahrscheinlich kein Problem dar, da ich noch genug Resturlaub vom ersten Kind habe. Aber: Habe ich im Anschluss Anspruch auf mein "normales" Mutterschaftsgeld, als wenn ich tatsächlich wieder arbeiten gegangen wäre? Kennt sich da jemand aus?
Danke für ernstgemeinte Antworten!
Anke
Mutterschaftsgeld
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Beitrag von happy_nose - 17.10.10 - 18:07 Uhr
Beitrag von susannea - 17.10.10 - 19:22 Uhr
Natürlich hast du Anspruch und du hast auch Anspruch für Mai, Juni und Juli und August auf Urlaub. Also brauchst du dich nicht beurlauben lassen sondern nimmst ganz normal Urlaub, was sicher deine Chefs auch besser finden.
Du bekommst also das selbe Mutterschaftsgeld wie bei deinem Sohn.
Beitrag von zwillinge2005 - 17.10.10 - 20:20 Uhr
Hallo,
wwrum sollte sie von Mai bis August Urlaub nehmen, wenn sie doch da schon im Mutterschutz ist?
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 17.10.10 - 20:25 Uhr
Wieso Urlaub nehmen, es entsteht ein Urlaubsanspruch für die Zeit, somit darf der eine Tag Urlaub davon kein Problem sein ;)
Von Urlaub nehmen hat doch niemand etwas geschrieben ;)
Beitrag von zwillinge2005 - 18.10.10 - 13:10 Uhr
Hallo,

Jetzt habe ich verstanden, was Du meintest, nämlich, dss sie zusätzlich zu Ihrem Resturlaub auch noch den Urlaubsanspruch vom Mutterschutz mitrechnen kann und somit noch mehr Urlaubstage hat.
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 18.10.10 - 13:38 Uhr
Genau das wars ;)
