Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgende Frage zum Elterngeld:
Am 20.02.2009 kam unsere Tochter zur Welt. Für sie habe ich 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Nun wird ca. 14.05.2011 unser 2. Kind auf die Welt kommen.
Nun folgende Frage:
Die bisher beantrage Elternzeit läuft ja bis 19.02.2011. Ich würde dann 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit das 3. Jahr für das erste Kind beantragen.
Nach Ablauf des 3. Jahres (19.02.2012) dann wieder 7 Wochen vorher vorerst 2 Jahre Elternzeit für das 2. Kind beantragen. Ist das richtig?!? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Für das 2. Kind bekomme ich dann in der Mutterschutzzeit 13€ pro Tag von der KK (da ich in der Elternzeit nicht gearbeitet habe) und dann den Sockelbetrag an Elterngeld und Geschwisterbonus. Ist das richtig.
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Habe mich zwischenzeitlich so "verkopft", das ist gar nichts mehr verstehe.
Vielen Dank
LG Drea
Frage zu Elterngeld
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Beitrag von drea77 - 18.10.10 - 12:36 Uhr
Beitrag von susannea - 18.10.10 - 15:45 Uhr
Nein, das was du dir überlegt hast ist falsch und vor allem dumm!
Du kannst nämlich das volle Mutterschaftsgeld mitnehmen (und evtl. noch einige Arbeitstage davor, das hängt aber vom Chef ab), wenn du nur bis zum Beginnd es Mutterschutzes Elternzeit anmeldest (also bis 1.4.) und die restliche Zeit auf nach dem 3. Geburtstag übertragen lässt. Du kannst sie allerdings theoretisch auch nach dem Mutterschutz noch wieder nehmen bis zum 3. Geburtstag ;)
Somit hättest du eben nicht nur 13 Euro Mutterschaftsgeld. Beim Elterngeld wird das wohl so sein, dass es nur Sockelbetrag und 75 Euro Geschwisterbonus gibt!
Beitrag von drea77 - 19.10.10 - 09:25 Uhr
Guten Morgen Susannea,
vielen Dank für Deine Anwort. Leider verstehe ich das nicht ganz. Das volle Mutterschaftsgeld bekomme ich doch nur, wenn ich bis Beginn Mutterschutz wieder arbeiten würde, oder?
Andrea
Beitrag von susannea - 19.10.10 - 10:17 Uhr
Nein, es reicht, wenn du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Elternzeit bist. Der AG ist dann verpflichtet dir den AG-Zuschuß zu zahlen, als ob du voll vorher gearbeitet hättest.
GUck auch hier: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html Punkt 3.5.2.
Beitrag von drea77 - 19.10.10 - 11:21 Uhr
Nochmals vielen Dank für Deine Anwort.
Erlaube mir bitte noch eine letzte Frage:
Die Geburt eines weiteren Kindes ist doch eigentlich kein Unterbrechungsgrund. Soll heißen, der AG müsste einer Unterbrechung zustimmen. (Hast Du ja schon angedeutet.)
Da mein AG dem vermutlich nicht zustimmen wird (aus Kostengründen), kann ich dann aber das 3. Elternjahr laufen lassen, oder? In der Hoffnung, dass er zumindest bei der Übertragung der verlorenen Monate mitspielt. Bin ich jetzt auf dem richtigen Weg?!?
Sorry, für die vielen Fragen.
