huhu guten abend ihr lieben
vielleicht kennt sich ja da jemand ein wenig aus?
zur erläuterung: 2007 erteilte mein arbeigeber mir ein bv, (zahnarzt)
nach der geburt meiner maus im sep 07 ging ich 3 jahre in elternzeit, diese war jetzt am 14.9.2010 vorbei, das heisst ich hätte wieder arbeiten müssen.
da wir jetzt nochmal ungeplant ss geworden sind (mittlerweile 31ssw) erteilte mein chef mir erneut ein bv.
da wollte ich jetzt wissen, wie es mit meinem gehalt nun aussieht? er ist der meinung mir steh nix zu :(
zwar verdient mein mann gut, aber warum soll ich etwas verschenken wozu ich evtl recht drauf habe.
habe ihm gesagt er bekomme das gehalt doch erstattet, das verneinte er.. dann fragte ich ob ich nicht doch irgendwie arbeiten kann. nach solanger zeit fällt einem ja die decke auf den kopf. auch das schlug er mir aus:(
bin ich an das bv gebunden? oder kann ich verlangen zu arbeiten? bzw wie ist es mit meinem gehalt, mit dem mutterschaftsgeld und dem elterngeld?
bin völlig verzweifelt und über jede hilfe sehr dankbar
beschäftigungsverbot nach elternzeit..habe ich unrecht??
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Beitrag von canimkizi - 18.10.10 - 22:38 Uhr
Beitrag von seikon - 18.10.10 - 22:47 Uhr
Dein Chef ist im Unrecht. Dir steht Gehalt zu und dann natürlich auch Mutterschaftsgeld inkl. Arbeitgeberanteil usw.
Beitrag von blondesgift81 - 19.10.10 - 06:20 Uhr
Hallo,
seikon hat Recht.
Eine Bekannte meiner Mutter hatte vor einigen Jahren das Problem genau wie du. Es lagen glaub ich noch irgendwie 2 oder 3 Monate zwischen den "Daten".
Sie hat allerdings ihrem Chef genauso angeboten zu Arbeiten (auch Zahnarzt) und dann hat er gesagt, ok: sie haben Recht und hat gezahlt MIT BV.
LG
Mary
Beitrag von canimkizi - 19.10.10 - 08:22 Uhr
guten morgen
oh ich danke euch ihr habt mir wirklich sehr sehr sehr geholfen.

dann weiß ich ja jetzt was ich zu tun habe.
ich danke euch
Beitrag von susannea - 19.10.10 - 10:24 Uhr
NAtürlich steht dir dein volles Gehalt zu, weil du in einem Beschäftigungsverhältnis stehtst, ohne Beurlaubung usw.
Wende dich an die KK, denn er bekommt es natürlich erstattet und du bekommst das vbolle Gehalt!
An das BV bist du Gebuden, Elterngeld wird nach dem Gehalt berechnet was du jetzt bekommst und Mutterschaftsgeld auch!
Also schnell an die KK wenden, denn somit geht dir einiges an Geld flöten wenn er seinen Mist durchsetzt und du das hinnimmst!
