Hallo,
Ich bin Mutter einer zweijährigen Tochter und habe nach einem Jahr Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten.
Mein Mann ist Vollzeit Angestellt als Kraftfahrer.
Ich arbeite in einem Einzelhandelunternehmen mit Öffnungszeiten von 8:00 bis 20:00Uhr.
Ich bin jetzt 10 Jahre im Unternehmen war vor der Schwangerschaft 37.5 Stunden angestellt und nun Teilzeit mit 20 Stunden.
Meine Tochter geht in die Kita!
Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten wurde mit meinen Vorgesetzten eine Arbeitszeit vier mal wöchentlich vereinbart a 5 Stunden.
Meine Vorgesetzten wussten das ich nur von 10- 15 Uhr arbeiten kann, an den Tagen wo mein Mann frei hat auch mal ganztägig oder Spätschichten machen kann.
Jetzt ist es aber so das niemand mehr etwas von dieser Abmachung wissen will und ich werde eingesetzt wie es eben passt...
Das kann dann auch mal in einer Woche nur 2 mal sein dann aber von 10- 20 Uhr, oder fünf mal wöchentlich wo ich dann eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden habe. Und dann auch noch immer spät...
Von den vier Samstagen rede ich jetzt erstmal gar nicht....
Jetzt meine Frage, darf man das?
Ich weiß nicht wie ich mein Kind in der Zeit betreuen soll der Kindergarten hat nur bis 16 Uhr auf!
Liebe Grüße
Flexible Arbeitszeiten?
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Beitrag von skorpi12000 - 18.10.10 - 23:16 Uhr
Beitrag von bluebelle - 19.10.10 - 05:59 Uhr
Hallo,
ich kann dein Situation verstehen, da ich vor dem selben Problem stehe. Da sich mein Arbeitsgeber auch quer stellt, bekam ich die Antwort suchen sie sich einen Babysitter, einer Tagesmutter oder wie wäre es mit Oma & Opa. Daher hab ich mal ein bissel gegoogelt.
Also nach der Elternzeit hat man Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung. 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit ist der Arbeitsgeber schriftlich über die gewünschten Arbeitszeiten in Kenntnis zu setzen. Dieser sollte spätestens einen Monat vor Ablauf der Elternzeit die Arbeitszeiten bestätigen oder ablehnen, sollte er dies nicht tun so gilt die Arbeitszeit die man dem Arbeitsgeber schriftlich mitgeteilt hat.
http://www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de/108/116/index.html
Wie ich lese war dies nur eine mündlich Abmachung und keiner weiss mehr davon. Nehm mal an du hast dies auch nicht schriftlich deinen Arbeitsgeber mitgeteilt und daher hat man eben keinen Anspruch auf die gewünschten Arbeitszeiten, man hat ja nichts in der Hand.
Ich wusste auch nichts davon, das man es schriftlich machen soll. Daher bleibt mir nicht anderes übrig mich nach was anderm umzusehen.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.10.10 - 08:21 Uhr
Hallo
Es ist so, das dein Ag dieses Recht hat. Er kann dich einsetzten, wie er will.
Wenn du keine Betreuung hast, ist das dein Problem, nicht das des Ag.
Ich arbeite als Krankenschwester und muss auch zu sehen, wie ich die Betreuung auf die Reihe bekomme.
BIanca
Beitrag von marion2 - 19.10.10 - 17:31 Uhr
Du schreibst Blödsinn
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.10.10 - 20:02 Uhr
Ach ja? Wieso schreibe ich Blödsinn?
Sie hat kein Anrecht auf Wunscharbeitszeiten!!! Sie hat Anrecht auf ihre alte Stelle. Kann sie die nicht einhalten, muss sie halt kündigen.
Wie sie die Kinder unterbringt, ist ihr Problem.
Bianca
Beitrag von marion2 - 19.10.10 - 20:37 Uhr
Ihr wurden vom Arbeitgeber andere Arbeitszeiten zugesichert.
Mündliche Vereinbarungen sind vertraglich ebenso bindend wie schriftliche - es sei denn, diese wurden im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
Außerdem hat sie KEIN Anrecht auf ihre alte Stelle, lediglich auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.10.10 - 20:43 Uhr
Nun, sie hat es aber nunmal nicht schriftlich und keine Zeugen. Weisst du, ob das so stimmt?
Ja gut. Dann hat sie halt nur Anrecht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz.
Aber halt auch nur zu den Konditionen.
BIanca
Beitrag von marion2 - 19.10.10 - 20:47 Uhr
Handschlaggeschäft
Warum braucht SIE einen Zeugen? Der AG hat womöglich auch keinen!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.10.10 - 20:52 Uhr
Dann steht Aussage gegen Aussage.
Und auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen. Das Klima ist dann hin.
Bianca
Beitrag von marion2 - 19.10.10 - 21:04 Uhr
Das Klima?
Welches Klima,
wenn sie ihren Job los ist?
In ihrer Situation würde ich auf das Klima Sch***.
Du buckelst zu viel.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.10.10 - 21:07 Uhr
Man bist du witzig
Das Arbeitsklima natürlich. Und das war darauf bezogen, FALLS sie doch gewinnen würde.
Und ich buckel bestimmt nicht. Das habe ich nicht nötig.
Bianca
Beitrag von marion2 - 19.10.10 - 21:15 Uhr
FALLS sie gar nichts macht und sich so benimmt, wie du vorschlägst, hat sie 100% bald keinen Job mehr.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.10.10 - 21:19 Uhr
Wieso sollte sie? Sie arbeitet dann so, wie der Ag es möchte. Der hätte dann keinen Grund, sie zu kündigen.
BIanca
Beitrag von marion2 - 19.10.10 - 21:33 Uhr
Wenn er sich nicht an die Abmachung halten kann, kann er sie nicht weiter beschäftigen.
Stimmt, der AG ist sicher scharf darauf, sie bezahlt freizustellen.
Wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, KANN sie nicht so arbeiten, wie der AG das wünscht. Der AG hat ja anderes zugesichert. Somit ist der AG in der Pflicht.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.10 - 08:48 Uhr
Hallo
Im übrigen steht da nur, das sie nur 5 Stunden arbeiten kann. Und das das ihre Vorgestezen wissen( 10-15 Uhr)
Wo steht, das sie ihr zugesichert haben, das sie keine Spätdienste machen muss?
Das steht da nirgens.
Im übrigen kann sie sich auch eine Tagesmutter suchen, wie gaaaanz viele andre auch.
Beitrag von skorpi12000 - 19.10.10 - 21:39 Uhr
Danke Marion für deine Antwort.....
Zwiebel, wenn DU das alles unter einen Hut bekommst ist das ja Toll, ICH habe hier aber keine Unterstüzung außer den Kita Platz.
Mein AG hat mir zugesichert das ich wenn ich arbeiten pünktlich um 15 Uhr aus dem Betrieb kann, nur deswegen habe ich nach einem Jahr Elternzeit wieder angefangen.......
Ich bin hier keineswegs zu Faul zum Arbeiten, wie manch andere hier!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 20.10.10 - 08:45 Uhr
Hallo
Du, das habe ich dir auch nicht unterstellt. Nur wenn du es nur mündlich hast, wird es denke ich schwer sein, das durchzusetzten.
Und nicht nur ICH bekomme das alles unter einen Hit, viele andere hier auch. Die nehmen sich dann eine Tagesmutter, wenn sie arbeiten und der Kindergarten zu hat.
So einfach wie MArion das schreibt, wird es nicht werden, da es nichts schriftliches gibt.
Außer deinem Arbeitsvertrag, wo deine Zeiten drin stehen.
